Mehrere Flugzeuge der AUA stehen auf dem Rollfeld.
In einer Stellungnahme weist die AUA darauf hin, dass man nachhaltigere Reisen bewerben müsse, um die Klimaziele erreichen zu können.
REUTERS / Leonhard Foeger

CO₂-neutral zur Biennale fliegen? "Für uns keine Kunst!", plakatierte die Austrian Airlines vergangenes Jahr und bewarb damit Flüge zur italienischen Kunstausstellung. Der österreichische Werberat reagierte prompt darauf: Die Werbung setzte den Ethikkodex der Branche "nicht ausreichend sensibel um". Gleichzeitig zog der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen Greenwashings vor Gericht – und zwar erfolgreich, wie sich nun herausstellt. Das Landesgericht Korneuburg stellte in einem aktuellen Urteil klar: Die Werbeaussage war irreführend und damit unzulässig.

Klares Versprechen

Das Versprechen der AUA klang simpel: "Gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig." Für einen Aufpreis beim Flug kaufe die Fluglinie nachhaltiges Kerosin aus Altspeiseöl. Damit sei der Klimaeffekt der Passagierinnen und Passagiere geringer. Die Sätze "CO₂-neutral zur Biennale fliegen?" und "100 % SAF" wurden dabei auf dem Plakat hervorgehoben.

Mit diesem Plakat warb die AUA für Flüge nach Venedig.
Mit diesem Plakat warb die AUA für Flüge nach Venedig.
Screenshot

Der VKI argumentierte vor Gericht, dass es technisch noch gar nicht möglich sei, CO₂-neutrale Flüge durchzuführen. Nachhaltiger Treibstoff könne in einem Flugzeug derzeit aufgrund technischer Normen nur zu fünf Prozent beigemengt werden. Dazu komme, dass der nachhaltige Treibstoff erst bei einem späteren Flug tatsächlich zum Einsatz komme. Die AUA sah darin kein Problem. Maßgeblich sei nämlich, dass der Umwelteffekt entstehe, unabhängig vom konkreten Flug.

Urteil rechtskräftig

Erfolg hatte das Unternehmen vor Gericht mit dieser Argumentation aber nicht. Dieses entschied, dass die AUA die Werbepraxis künftig unterlassen muss. Das Unternehmen dürfe künftig nicht mehr "den unrichtigen Eindruck erwecken, es biete CO₂-neutrale Flüge und/oder den Einsatz von 100 Prozen nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) an", wenn "derart beworbene Flüge tatsächlich entweder zur Gänze mit Kerosin betrieben werden oder unter Heranziehung des Kraftstoffs Kerosin, dem nachhaltiger Flugkraftstoff nur beigemengt ist." Die AUA muss das Urteil zudem auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Auf Anfrage des STANDARD bei der Fluglinie heißt es, dass man das Urteil des Landesgerichts zur Kenntnis nehme und kein Rechtsmittel dagegen einlege. Aus der Entscheidung des Gerichts ergebe sich, dass die AUA über den Einsatz der nachhaltigen Flugtreibstoffe "hätte klarer informieren müssen." Man werde das in aktuellen und zukünftigen Werbeaussagen berücksichtigen. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass es zur Erreichung der CO₂-Reduktionsziele erforderlich sei, über Möglichkeiten für nachhaltige Flugreisen zu informieren. "Austrian Airlines hat dabei stets die Absicht, transparent und verständlich zu kommunizieren", heißt es.

Viele Verfahren

Die AUA ist freilich nicht das einzige Unternehmen, das mit fragwürdigen Werbeaussagen für Schlagzeilen sorgt. Erst kürzlich war der VKI etwa gegen die Brauunion vor Gericht gezogen, weil ein Gösser-Bier damit beworben wurde, dass es "CO₂-neutral gebraut" wurde. Das Landesgericht Linz gab den Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützern recht, das Urteil ist ebenfalls bereits rechtskräftig. Im März 2021 hatte der VKI einen Greenwashing-Plattform gestartet, um "grüne Versprechen von Unternehmen, Labels und Produkten unter die Lupe zu nehmen".

Wann Werbeversprechen wie "nachhaltig", "CO₂-neutral" oder "klimaaktiv" zulässig sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls, die in der Praxis mitunter schwer zu beantworten ist. Problematisch ist dabei, dass es kaum einheitliche Regelungen gibt. Auf Europäischer Ebene wird deshalb über eine Richtlinie verhandelt, die künftig genauere Vorgaben machen soll. (Jakob Pflügl, 25.9.2023)