Zentrale des Möbelhauses Kika/Leiner
Die Gläubiger von Kika/Leiner haben mit ihrer mehrheitlichen Zustimmung zum Sanierungsplan den Weg für die Fortführung des Möbelhauses freigemacht.
IMAGO/CHROMORANGE

Der Sanierungsplan für die in die Insolvenz geschlitterte Kika/Leiner-Gruppe ist bei der Tagsatzung am Landesgericht St. Pölten am Montag von den Gläubigern mit großer Mehrheit angenommen worden. Somit erhalten diese eine Quote von 20 Prozent, wovon zehn Prozent als sogenannte Barquote schon in wenigen Wochen fließen werden. Weitere je fünf Prozent werden binnen 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans ausbezahlt, teilte der Kreditschutzverband (KSV) von 1870 nach Ende des Abstimmungsvorgangs mit. Zusätzlich erhalten die Gläubiger von der Signa Holding GmbH weitere 20 Millionen Euro, was einer zusätzlichen Quote von rund 14 Prozent entspricht.

Ein Gutachten von Deloitte und die Stellungnahme des Insolvenzverwalters, des St. Pöltner Rechtsanwalts Volker Leitner, haben zuvor ergeben, dass bei einer Zerschlagung und Vermögensverwertung des Unternehmens nur 6,6 Prozent an Quote zu realisieren gewesen wären. Damit seien die angebotenen 20 Prozent "sowohl deutlich angemessen als auch binnen zwei Jahren aufgrund einer positiven Fortbestandsprognose erfüllbar", teilte der KSV mit.

1.770 Arbeitsplätze bleiben bestehen

Über die Leiner & Kika Möbelhandels GmbH ist am 13. Juni ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Es waren mehr als 500 Gläubiger und 3.300 Beschäftigte des Möbelhauses betroffen. Die angemeldeten Forderungen beliefen sich auf insgesamt 131 Millionen Euro. Damit ist das Insolvenzverfahren das bisher größte im heurigen Jahr.

Wesentliche Schritte der Restrukturierung seien bereits erfolgreich im Sanierungsverfahren umgesetzt worden, sagt Insolvenzverwalter Leitner: "Die bisherige Fortführung ist plangemäß verlaufen, der Abverkauf in den Schließungsfilialen und den verbleibenden Filialen zur Sortiments­bereinigung in den vergangenen Monaten sogar besser als geplant. Damit sind die Voraussetzungen für die Weiterführung des Unternehmens, das nach der bereits erfolgten Restrukturierung an 17 Standorten sowie in der Logistik und Zentralverwaltung aktuell 1.770 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, geschaffen." Vor der Insolvenz hatte die Möbelkette rund 3.900 Beschäftigte.

Hauptgläubiger Republik gab grünes Licht

"Das heimische Insolvenzrecht hat gezeigt, dass es auch und gerade bei solch großen und komplexen Insolvenzen funktioniert und einen Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen garantiert", sagte der Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands Creditreform, Gerhard Weinhofer. Dank der professionellen Arbeit der Organe des Insolvenzverfahrens würden die Gläubiger nun "eine respektable Quote von über 30 Prozent erhalten".

Größter Gläubiger ist mit 46,5 Millionen Euro die Republik Österreich. Bei der Summe handelt es sich um Steuerschulden, die bei Kika/Leiner aufgelaufen sind. Trotz anfänglicher Kritik hat auch die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik dem verbesserten Sanierungsplan zugestimmt. Grund sei unter anderem, dass es eine "harte Patronatserklärung" der neuen Eigentümer der Leiner & kika Möbelhandels GmbH für die vollständige Zahlung der weiteren Quoten gibt und eine Fortbestands- und Standortvereinbarung bis Ende 2026 vereinbart wurde. Bei Verletzung der Standortzusage müsse die Möbelkette an alle Gläubiger eine zusätzliche Quote zahlen, hieß es von der Finanzprokuratur.

Mietstundungen

Die Sanierungsplanquote soll nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbands "zum einen aus der Unternehmensfortführung erwirtschaftet werden, zum anderen gewährt die Vermieterin der Schuldnerin Mietstundungen, welche während der Planungsperiode nicht zurückgeführt werden müssen. Darüber hinaus wurden von der Schuldnerin im Zuge des Verfahrens in den Bereichen der Lagerbewirtschaftung, der Erweiterung des Sortiments sowie im Bereich der Werbemaßnahmen umfassende Optimierungen vorgenommen."

Details zur Fortführungsstrategie will der Insolvenzverwalter in den kommenden Tagen bekanntgeben. (Günther Strobl, 25.9.2023)