Strengere Datenschutzauflagen könnten Meta Platforms künftig dazu bewegen, den Zugang zu seinen Netzwerken Facebook und Instagram in Europa kostenpflichtig zu machen. Zumindest für alle Nutzer, die sich personalisierter Werbung verweigern.

Video: Instagram und Facebook bald werbefrei – gegen Geld
AFP

Die europäischen Datenschutzbehörden haben dem Unternehmen nämlich Ende 2022 untersagt, die Zustimmung zu solchen gezielten Werbeeinschaltungen, die auf Basis der Analyse des Nutzerverhaltens auf den Plattformen ausgespielt wird, in den Nutzungsbedingungen zu vergraben. Nach Ansicht der Regulatoren des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) muss die Zustimmung dafür separat eingeholt werden. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Rechtsstreit zwischen der Datenschutz-NGO Noyb und Meta um ebenjene Zustimmungspraxis.

Ab zehn Euro pro Monat

Scheinbar kann oder will Facebook diese Werbeeinschaltungen nicht mit Einschaltungen ersetzen, die nicht personalisiert sind. Diese werfen auch weniger Geld ab. Und offenbar fürchtet man auch, dass ein großer Teil der User die Zustimmung zu den "Personalized Ads" verweigert. Daher erwägt man nun für diese die Einführung einer Bezahllösung im Gegenzug für den kompletten Entfall von Werbung.

Die App-Icons von Facebook und Instagram.
Bei Meta erwägt man monatliche Gebühren für Facebook- und Instagram-User, die keine personalisierte Werbung eingeblendet haben möchten.
AP/Richard Drew

Laut dem "Wall Street Journal" wird ein Preis von zehn Euro monatlich anvisiert, wenn man Facebook und Instagram am Desktop aufruft. Nutzern auf Smartphones dürften 13 Euro abverlangt werden. Für jedes weitere Konto, das man verwendet, wären wohl weitere sechs Euro fällig. Wer personalisierten Werbeeinblendungen explizit zustimmt, soll weiter kostenlosen Zugriff auf die Netzwerke bekommen.

Wenngleich der Auslöser EU-Vorgaben sind, hat Meta-Chef Mark Zuckerberg schon in der Vergangenheit Offenheit gegenüber einer Bezahllösung signalisiert. 2018 brachte er eine solche in Verbindung mit besserem Schutz der Privatsphäre ins Spiel, auch damals freilich in Zusammenhang mit Kritik an der Handhabe von Nutzerdaten durch den Konzern.

Noyb würde vor Gericht ziehen

Scharfe Kritik an den kolportierten Plänen kommt wenig überraschend von Noyb. Dort sieht man darin ein Vorhaben, Nutzer dafür bezahlen zu lassen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Das käme einem "Dammbruch" gleich.

"Grundrechte sind nicht käuflich. Sollen wir demnächst für das Wahlrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung bezahlen?", wird dazu Noyb-Gründer Max Schrems in einer Aussendung zitiert. "Das würde bedeuten, dass nur die Reichen in den Genuss dieser Rechte kommen, und das in einer Zeit, in der viele Menschen um ihr Auskommen kämpfen." Sollte Meta diese Pläne verwirklichen, werde man vor Gericht dagegen vorgehen.

Ein Vorbild für diese Praxis wittert Noyb bei Medienhäusern, die Nutzer vor die Wahl stellen, ihr Onlineangebot nur dann vollumfänglich kostenlos verwenden zu können, wenn sie Werbung zustimmen, oder gegen Gebühr Zugriff ohne Werbung und Tracking zu bekommen. Man kritisiert die nationalen Datenschutzbehörden dafür, diese Praxis abgesegnet zu haben. 2021 lancierte man Beschwerden gegen mehrere Medien, in Österreich betrafen diese den STANDARD und die "Krone".

Im vergangenen April bemängelte die Datenschutzbehörde in Bezug auf PUR-Abos den pauschalen Zustimmungsmechanismus und betonte, dass Nutzer für jede Form der Datenverarbeitung gesondert ihre Zustimmung geben müssen. Man bejahte aber die generelle Zulässigkeit des Abo-Modells. Nach Einsprüchen beider Seiten wird die Causa nun vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt. (gpi, 4.10.2023)