Nikotinbeutel
Im Gegensatz zu Snus kommen Nikotinbeutel ohne Tabak aus.
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Salzburg – Das Land Salzburg schickt Anfang der Woche ein Gesetz zum Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Begutachtung. "Die Ausgestaltung des Gesetzesvorschlags und die Erweiterung des Begriffes Tabakwaren auf sämtliche nikotinhaltige Produkte sei vor allem als präventionsunterstützende Maßnahme zu verstehen", sagte Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Sonntag in einer Aussendung.

Wann das Gesetz im Landtag beschlossen werden kann, könne man aktuell noch nicht sagen, sagte Svazeks Sprecher Dom Kamper Sonntagabend auf APA-Anfrage, da es aufgrund der Involvierung einer Bundesbehörde eine verlängerte Begutachtungsfrist gebe. Man gehe aber davon aus, dass es "in den nächsten Monaten" sein werde.

"Nicht auf bundeseinheitliche Regelung warten"

Mit dem Gesetz wolle man erreichen, "dass junge Menschen erst später und möglicherweise dadurch erst gar nicht zu nikotinhaltigen Waren greifen". Die Nikotinbeutel sind im Gegensatz zum ebenso häufig konsumierten "Snus" ohne Tabak, enthalten aber Nikotin und sind derzeit zunehmend bei jungen Menschen beliebt. Bei der Konferenz der Landesjugendreferenten im Juni wurde eine Einigung erzielt, da es eine länderübergreifende Lösung brauche. "Wir haben damals schon gesagt, dass wir nicht einfach auf eine bundeseinheitliche Regelung warten können, sondern vorsorglich auf Landesebene aktiv werden müssen", begründete Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek den Salzburger Vorstoß.

Der Konsum von Tabak und verwandten Erzeugnissen in der Öffentlichkeit ist seit einer österreichweiten Angleichung der Regelungen für Personen unter 18 Jahre nicht erlaubt. Nicht gebrannten Alkohol, etwa Bier oder Wein, dürfen Jugendliche bereits ab dem 16. Geburtstag kaufen und trinken. (APA, red, 8.10.2023)