Die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten ist rechtskräftig (Symbolbild).
APA/HELMUT FOHRINGER

St. Pölten – Weil sie ihre beiden Töchter im Juli in Absdorf (Bezirk Tulln) getötet haben soll, ist eine 37-Jährige am Montag am Landesgericht St. Pölten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Laut einem Gutachter ist die Frau nicht zurechnungsfähig, ähnliche Taten sind zu erwarten. Der Spruch ist rechtskräftig.

Die Frau soll ihre Töchter im Alter von sieben Jahren und rund einem halben Jahr ertränkt haben. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Danach soll die 37-Jährige mit ihrem Auto gegen einen Baum gefahren sein, dabei wurde sie verletzt. Der Richter fragte die Betroffene zu Beginn, ob sie wisse, warum sie heute da sei. "Natürlich. Weil ich meine Kinder getötet habe", lautete die Antwort. Heute könne sie sich "eher vage" an den Vorfall erinnern, sagte die 37-Jährige. Gefragt, wie sie sich ihre Zukunft vorstelle, meinte sie, sie wolle die Maßnahme durchmachen und sich dann ein neues Leben aufbauen.

Laut Gutachter "sehr seltenes Phänomen"

Die Frau leidet an einer psychotischen Depression, Angst- sowie Zwangsstörung. "Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte", sagte der Sachverständige Peter Hofmann. Die 37-Jährige habe eine schwerwiegende nachhaltige Störung. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten setze.

Der Gutachter sprach von einem "sehr seltenen Phänomen". Eine Psychose bewirke, dass man den Bezug zur Realität verliere, erläuterte er. Die 37-Jährige leide seit rund 15 Jahren an "furchtbaren Zwangsgedanken" und Ängsten. 2019 sei sie erstmals in psychiatrische Behandlung gekommen. Die Frau habe an einer Depression gelitten und begonnen, alles infrage zu stellen. "Das Puzzle, in dem sie gelebt hat, hat sich immer mehr vervollständigt", meinte der Gutachter.

Medikamente teilweise nicht genommen

Die 37-Jährige habe sich große Sorgen um ihre Töchter gemacht und sich als Versagerin gefühlt. Ihre Medikamente habe sie teilweise nicht genommen, sie sei in einer Tagesklinik behandelt worden. "Das System hat alles aufgeboten, um ihr zu helfen", sagte der Gutachter. Am Tag der Tat sei die Möglichkeit der freien Willensbildung nicht mehr gegeben gewesen, die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Ein langer Krankheitsprozess sei "innerhalb kurzer Zeit eskaliert". Es bestehe Suizidgefahr sowie die Möglichkeit, dass sich der Wahn verschiebe und sich auf andere Personen beziehe, sagte Hofmann. Auch Verteidigerin Astrid Wagner sprach davon, dass ihre Mandantin in einem Wahn gehandelt habe.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel jeweils einstimmig. Die Therapie sei derzeit nur in einer geschlossenen Einrichtung möglich, verwies der vorsitzende Richter auf das Gutachten des Sachverständigen. (APA, 4.12.2023)