Magnus Brunner
Der Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuergebiete bringt, soll laut Finanzminister Magnus Brunner abgeschafft werden (Archivbild).
APA/EVA MANHART

Wien – Der Finanzausschuss des Nationalrats gab am Dienstagabend einstimmig grünes Licht für das neue Konzern-Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG). Das Gesetz regelt die nationale Umsetzung der globalen Firmen-Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent und soll große multinationale Unternehmensgruppen treffen. Im Kern handelt es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Der Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung mit sich bringt, soll abgeschafft werden, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz.

Internationale Steuergerechtigkeit

Das Gesetz für die globale Mindeststeuer, auf die sich 139 Staaten geeinigt haben, soll für mehr internationale Steuergerechtigkeit sorgen. Das hierfür von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeitete Zwei-Säulen-Modell sieht in der ersten Säule eine Umverteilung von Besteuerungsrechten und in der zweiten Säule eine weltweit gültige, effektive Besteuerung von mindestens 15 Prozent für große multinationale Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz pro Jahr vor.

Konkret unterliegen der Mindeststeuer in Österreich gelegene Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe, wenn der jährliche Umsatz der Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier der vorangegangenen Geschäftsjahre über der Grenze von 750 Millionen Euro liegt.

Viele Fragen würden sich erst in der Praxis ergeben, sagte FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs im Finanzausschuss laut Parlamentskorrespondenz. Der Finanzausschuss-Obmannstellvertreter Kai Jan Krainer (SPÖ) hinterfragte die vom Finanzministerium erwarteten Mehreinnahmen ab dem Jahr 2026 von 100 Millionen Euro jährlich. Mittels Abänderungsantrag seien technische Änderungen im Unternehmensgesetzbuch im Bereich der Bewertung der latenten Steuern in Abschlüssen berücksichtigt worden, schreibt die Parlamentskorrespondenz. (APA, 6.12.2023)