Der Plagiatsgutachter Stefan Weber, auf X (vormals Twitter) als @SprachPhilo aktiv, wurde in einer "Kurier"-Kolumne mit einem "Pinscher" gleichgesetzt, von dem "in ein paar Jahren niemand mehr redet". Der Österreichische Presserat hat nun eine Beschwerde des Betroffenen als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen.

Ist mit seiner Beschwerde beim Österreichischen Presserat abgeblitzt: Plagiatsgutachter Stefan Weber.
Stefan Weber /Joachim Bergauer

Auf X hält der stellvertretende Vorsitzende des Senats 3 des Selbstkontrollorgans fest, dass es sich bei dem Beitrag um einen Kommentar handelt, bei dem die Presse- und Meinungsfreiheit "besonders weit reicht". Hinzu komme, dass "der Beschwerdeführer selbst regelmäßig die Öffentlichkeit sucht".

Dabei wird dieser "für seine Auftragstätigkeiten und Herangehensweise immer wieder stark kritisiert". Nach der Spruchpraxis des Presserats dürfen Kommentare vor allem "dann scharfe Werturteile gegenüber Einzelpersonen enthalten, wenn der Betroffene selbst Anlass für die Wortwahl gab".

"Gewisse satirische Note"

Die kritisierte Passage weise darüber hinaus "eine gewisse satirische beziehungsweise sarkastische Note auf". Obwohl Vergleiche zwischen Menschen und Tieren "medienethisch bedenklich sein können", wird der Vergleich mit einem Haushund seitens des Presserats "noch für zulässig" erachtet. Dafür spreche auch, "dass der Vergleich nur indirekt gezogen wurde". Der Beschwerdeführer könne gegen den vorliegenden Zurückweisungsbeschluss "binnen zwei Wochen noch Einspruch an den Senat 3 erheben".

In einer ersten Reaktion auf X plädiert Weber dafür, "dass der Österreichische Presserat im Österreichischen Pinscher-Klub aufgeht, nachdem er den Begriff ja so toll findet". (red, 11.12.2023)