Psychologin im Gespräch mit Klientin
Ab Jänner 2024 gibt klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Die Finanzierungsdetails müssen aber noch ausverhandelt werden.
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Krisenzeiten sind schwere Zeiten für die Menschen. Vor allem die Auswirkungen auf die Psyche bleiben oft lange bestehen – vor allem, wenn sie nicht professionell behandelt werden. Das ist schon lange klar, durch die multiplen Krisen in den vergangenen Jahren hat sich die Situation aber weiter zugespitzt. Immer wieder zeigen Umfragen und Untersuchungen, wie stark die psychische Belastung für viele Menschen ist.

Umso besser, dass nun die klinisch-psychologische Behandlung endlich zur Kassenleistung wird. Der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat bereits den Bundesrat passiert, die Betreuung ist nun als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2024 gültig.

Alle versicherten Menschen in Österreich haben ab Jänner 2024 damit einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. "Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde", freut sich Beate Wimmer-Puchinger, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP), in einer Aussendung.

Niederschwelliger Zugang

Laut Gesetzgeber muss nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Bürde", warnt Wimmer-Puchinger, der betont: "Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen."

Der BÖP setzt sich bereits seit Jahren für eine hochwertige, niederschwellige und leistbare psychosoziale Versorgung ein und geht davon aus, dass man in den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen finden wird: "Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig", betont Wimmer-Puchinger.

Für die erste Finanzierung des Angebots wäre gesorgt. Derzeit ist im Bundesgesetz über die Finanzierung von Gesundheitsreformmaßnahmen ein Startbonus von 50 Millionen Euro im ersten Jahr und 25 Millionen für das Jahr 2025 festgehalten. Darüber hinaus muss aber noch verhandelt werden, damit sowohl Finanzierung als auch Vergütungssätze langfristig gesichert werden.

Finanzierungsänderung im Endspurt

Denn die im Sommer 2023 mit dem Gesundheitsministerium verhandelte Dauerfinanzierung von 50 Millionen Euro pro Jahr wurde im Zuge des Gesetzesbeschlusses vor wenigen Wochen völlig unvermutet zu einer Einmalzahlung, sagt ein Sprecher des Dachverbands der Sozialversicherung. Man frage sich nun, wie seriös es sei, in intensive Vertragsgespräche einzusteigen und ein Angebot zu schaffen im Wissen, dass man sich als Sozialversicherung damit in ein Dauerschuldverhältnis begebe. "Das ist ein wirkliches Danaer-Geschenk."

Im Jänner werde man nun gemeinsam mit dem BÖP schauen, welche Schritte man unternehmen könne, um diese Misere mit der Politik zu lösen. Der Sprecher betont dabei: "Wir haben mit dem Gesundheitsressort sehr gut in Bezug auf die Gesetzwerdung zusammengearbeitet, die auch die dauerhafte Finanzierung des Angebots umfasst hat." Umso überraschender sei es deshalb, dass die langfristige Finanzierung auf den letzten Metern gestrichen worden ist. (kru, 13.12.2023)