Hakenkreuz auf Mauer
"Jegliches" Verharmlosen des Holocausts wird fortan unter Strafe gestellt.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Der Nationalrat hat am Freitag unter anderem für eine Verschärfung des Verbotsgesetzes und Änderungen im Elternrecht gestimmt. Beschlossen wurde auch ein Mietpreisdeckel und das erste Gesetz in rein weiblicher Form.

Die Entscheidung für das strengere Verbotsgesetz fiel gegen die Stimmen der FPÖ. Mit der Novelle gibt es etwa deutlich höhere Strafen, wenn man nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole etwa der Hamas, der Identitären oder der Grauen Wölfe verbreitet oder trägt. Die Strafdrohung wird von 4000 auf 10.000 Euro hinaufgesetzt. Im Wiederholungsfall ist mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Im Vergleich mit den ursprünglichen Vorhaben kam neu hinzu, dass auch die Herabwürdigung von Hoheitszeichen breiter sanktioniert wird.

Außerdem wird künftig jegliches – und nicht nur "gröbliches" – Verharmlosen des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Gräuel strafbar sein. Ebenso wird mit der Verbotsgesetz-Novelle die Ahndung von im Ausland begangenen Delikten und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert. Letztere können künftig den Besitzern auch ohne Zusammenhang mit einer konkreten Straftat abgenommen werden.

Mietpreisdeckel und Strompreisbremse

Mit dem Mietpreisdeckel sollen Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten begrenzt werden. Anders als zwischenzeitlich von der Regierung angedacht, enthält das mit einfacher Mehrheit beschlossene Gesetz keine Eindämmung der freien Mieten. Massive Kritik kam von den Oppositionsparteien.

Gemäß dem beschlossenen Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz wird es für die im Mietrechtsgesetz geregelten Kategoriemieten im kommenden Jahr keine Erhöhung geben, 2025 und 2026 wird die Erhöhung mit fünf Prozent gedeckelt. Bisher wurden die Kategoriemieten erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Aufgrund der aktuellen Inflation hatte dies zu mehrfachen Erhöhungen pro Jahr geführt.

Für das Gesetz stimmten im Plenum nur die Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Die Opposition stellte sich geschlossen dagegen. SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher kritisierte das Gesetz als "Mogelpackung". Es komme viel zu spät, nachdem die Mietpreise in den letzten Jahren bereits "völlig entglitten" seien. "Operation gelungen, Patient tot", resümierte Becher. Die SPÖ forderte einmal mehr einen Mietenstopp statt eines Mietpreisdeckels, ein entsprechender Antrag fand ebenso wie ein Antrag der FPÖ keine Mehrheit.

Die Strompreisbremse wird zudem bis Ende 2024 verlängert. Planmäßig wäre die Strompreisbremse Mitte 2024 ausgelaufen. Damit gilt auch bis Ende des kommenden Jahres, dass erst ab einem Verbrauch von mehr als 2.900 kWh der Marktpreis gilt. Bis dahin erhalten die Verbraucher eine Subvention von bis zu 30 Cent.

Verbot von Öl- und Gasheizungen 

Der Nationalrat stimmte am Freitagnachmittag auch dafür, dass Öl- und Gasheizungen im Neubau mit 2024 verboten werden. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind in der Vorlage zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Übergangsbestimmungen vorgesehen. Einzig die FPÖ stimmt gegen die Vorlage.

Die SPÖ konnte seit dem Ausschuss umgestimmt werden, womit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit gesichert war. Die Sozialdemokraten hatten von der Koalition die Zusage ausverhandelt, dass die Förderungen für den Tausch der Heizungen (und die thermische Sanierung) verstärkt auch in Mehrparteienhäusern erfolgen sollen und nicht wie bisher hauptsächlich im Einfamilienhaus.

Neues Elternrecht

Abermals gegen die Stimmen der FPÖ hat der Nationalrat Freitagnachmittag Änderungen im Elternrecht vorgenommen. Die gesetzliche Elternschaft soll demnach allein an den Umstand geknüpft werden, dass die Mutter und der Partner beziehungsweise die Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.

Mit dieser und weiteren Regelungen soll gleichgeschlechtlicher Elternschaft Rechnung getragen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begegnet werden. So werden Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch dann automatisch zwei Elternteile haben, wenn sie ohne In-vitro-Fertilisation gezeugt wurden.

Gesetzestext in weiblicher Form

Der Nationalrat hat am Freitag zudem das erste auf Bundesebene in rein weiblicher Form verfasste Gesetz beschlossen. Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz wird eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Für Debatten sorgte im Plenum nicht nur der Inhalt des Gesetzes, sondern auch die Form, in der es vom Justizministerium vorgelegt wurde. (APA, red, 15.12.2023)