Schwurgerichtssaal Graues Haus Wien
Zwei Männer wurden nach mehrmonatiger Verhandlung am 2. Februar 2023 von einem Schwurgericht vom Vorwurf der Beteiligung am Mord in Verbindung mit terroristischen Straftaten freigesprochen.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang Dezember die erstinstanzlichen Urteile für mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben und in diesem Umfang eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet. Nun steht fest, wann damit begonnen wird. Am 7. Februar müssen sich zunächst zwei Männer wegen terroristischer Vereinigung vor einem Schöffensenat verantworten.

Diese beiden wurden nach mehrmonatiger Verhandlung am 2. Februar 2023 von einem Schwurgericht im Grauen Haus vom Vorwurf der Beteiligung am Mord in Verbindung mit terroristischen Straftaten – und damit in den zentralen Anklagepunkten – freigesprochen. Sie fassten wegen Mitgliedschaft in der radikalislamischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, aus. Demgegenüber kamen die Geschworenen bei den vier Hauptangeklagten zum Schluss, dass diese den Attentäter direkt unterstützt hätten. Dafür setzte es zweimal lebenslang, einmal 20 und einmal 19 Jahre Haft.

Die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit dem Terroranschlag, bei dem vier Personen vorsätzlich getötet wurden, sind seit 4. Dezember rechtskräftig. Aufgehoben wurden vom OGH lediglich die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür waren vom OGH bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. Das hat zur Folge, dass über diese Anklagepunkte nun noch einmal verhandelt werden muss und vor allem die Strafen für die Angeklagten neu festzusetzen sind.

Drei Hauptbeschuldigte Anfang März vor Gericht

Da sämtliche erstinstanzlichen Feststellungen hinsichtlich des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie zu den Vergehen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz vom OGH bestätigt wurden, hat sich die neue Verhandlung darauf zu beschränken, ob fünf Männer aus dem Umfeld des Attentäters Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren beziehungsweise eine terroristische Vereinigung sowie eine kriminelle Organisation vorlag. Wie die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Freitag auf APA-Anfrage erläuterte, wird dabei aus prozessökonomischen Gründen bereits in dreieinhalb Wochen gegen zwei Männer separat verhandelt. Für drei Hauptbeschuldigte, die vom Erstgericht streng bestraft worden sind, geht es dann Anfang März – die exakten Termine sind noch nicht offiziell bestätigt – in die zweite Runde.

Bei den Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 24-jährigen mutmaßlichen Islamisten, der den rechtskräftigen Feststellungen zufolge den Wien-Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen hatte, indem er gefälschte Papiere besorgte. Er bekam dafür 20 Jahre Haft. Bei einem 29-jährigen mutmaßlichen IS-Anhänger wurde vom Erstgericht angenommen, dass dieser den Attentäter ab Juli 2020 bis zum Tag des Anschlags in Richtung Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für ihn setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein 23-Jähriger, der die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs mitorganisiert und dem Attentäter den Kontakt zum Waffenvermittler besorgt hatte, indem er ihm dessen Telefonnummer übergab, fasste vom Erstgericht 19 Jahre aus.

Der Waffenvermittler – ein 33-jähriger Tschetschene – ist nicht mehr in den zweiten Rechtsgang eingebunden. Bei ihm steht auf Basis der erstgerichtlichen Feststellungen nämlich bereits rechtskräftig fest, dass er mit dem IS nichts zu tun hatte und in kein terroristisches Netzwerk eingebunden war. Dessen ungeachtet war er für die Vermittlung der beim Anschlag verwendeten Waffen samt Munition wegen Beteiligung am Mord und nach dem Kriegsmaterialgesetz sowie dem Waffengesetz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen ist beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) eine Strafberufung des Mannes anhängig. (APA, red, 12.1.2024)