Ein Schwein sieht seiner Zukunft entgegen.
Ein Schwein sieht seiner Zukunft entgegen.
REUTERS/CHALINEE THIRASUPA

Wien – Wie geht die Bundesregierung mit dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) um, der jüngst die Übergangsfrist für die Abschaffung von Vollspaltenböden in der Schweinemast gekippt hat? Um diese Frage zu klären, war Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Sonntag in der "ZiB 2" zu Gast. Der VfGH hatte die von der Regierung ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsfrist für den Umbau von Ställen mit Vollspaltenböden, die seit Jahren bei Tierschützern in der Kritik stehen, als zu lange erachtet. Die Regierung muss handeln, sonst gilt ab 1. Juni ein absolutes Verbot.

An einer Übergangsfrist will Totschnig festhalten. Wie lange diese nun dauern soll, wollte er auf mehrfache Nachfrage allerdings nicht sagen, um den Beratungen nicht vorzugreifen: "Wir schauen uns jetzt genau an, was der VfGH meint."

Sorge vor Fleisch aus dem Ausland

Totschnig warnt aber davor, die Übergangsperiode zu sehr zu reduzieren: "Wenn wir die Zeiten zu sehr verkürzen, gibt es keine heimische Produktion mehr, da geht es um das österreichische Schnitzel." Österreich wolle im Schutz des Tierwohls vorangehen. Gleichwohl müsse man sich aber am Markt beweisen: "Wenn wir den Wettbewerbsdruck zu sehr erhöhen, kommt zu viel ausländisches Fleisch ins Land, das in einer Art und Weise gehalten wird, die wir nicht sehen wollen."

Eine Entscheidung müsse jedenfalls von den Bäuerinnen und Bauern mitgetragen werden. Denn diese bräuchten Investitionssicherheit. Dazu habe man auch die Investitionsförderungen für die Landwirte erhöht, die schon heute keine neuen Ställe mit Vollspaltenböden mehr bauen dürfen. (miwi, 14.1.2024)