Trockenheit, Dürre, Klimawandel, Baum, vertrocknete Bäume in Wien, verfärbte Blätter im Sommer
Künftig müssen für Stadtbäume, die gefällt werden, größere Ersatzpflanzungen als bisher vorgenommen werden.

Der Stadtbaum hat in den vergangenen Jahren in seiner Bedeutung zugelegt. Er sorgt nämlich nicht nur für eine Luftverbesserung, sondern auch für Abkühlung, wenn sich die Stadt in Zeiten des Klimawandels im Sommer beständig aufheizt. Allein die Wiener Stadtgärten sind für die Pflege von etwa 500.000 Stadtbäumen zuständig, die sich bei Straßen, auf Plätzen und in Parks befinden. Tausende weitere befinden sich im privaten Bereich oder obliegen der Obhut von Wiener Wohnen.

In zahlreichen Fällen pro Jahr wird aber auch um eine behördliche Genehmigung angesucht, um Bäume fällen zu dürfen. Einmal stehen Bäume Wohnbauvorhaben im Weg, ein anderes Mal sind es Straßen- oder auch Öffi-Projekte wie der Bau des U2/U5-Linienkreuzes. Zudem müssen alte, kranke oder beschädigte Bäume sowie jene Exemplare, von denen eine mögliche Gefahr für Menschen ausgeht, gefällt werden. Hier werden Ersatzpflanzungen verpflichtend.

Zum Schutz und zur Qualitätssicherung des Baumbestandes werden nun die gesetzlichen Vorschriften in Wien verschärft: So sieht eine Novelle des Baumschutzgesetzes vor, dass Ersatzpflanzungen von Bäumen größer als bisher ausfallen müssen. Derzeit reicht ein Baum mit nur acht Zentimeter Stammumfang, um als Ersatzpflanzung zu gelten. Künftig muss der Stammumfang bei der Neupflanzung 16 bis 18 Zentimeter betragen. Bei Baumentfernungen sind Ersatzpflanzungen vorgesehen, die meist im Verhältnis 1:1 erfolgen. Bei größeren Bäumen kann die Verpflichtung auch die Pflanzung von mehreren kleinen Bäumen beinhalten.

Neu in der Novelle ist, dass statt zwei kleinerer Bäume gleich ein größerer mit einem Stammumfang von 25 bis 30 Zentimetern gepflanzt werden kann. Diese seien mit ihrem größeren Kronenvolumen rascher "klimawirksam", wie der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Montag ausführte.

Längere Startpflege für Jungbäume

Damit das fragile Ersatzgewächs im stressigen Stadtklima gedeiht und nicht gleich wieder abstirbt, muss sichergestellt werden, dass die Jungbäume zumindest zehn Jahre eine Art Startpflege erhalten – und nicht wie bisher fünf Jahre. Erst dann gilt die Ersatzpflanzung auch behördlich als erfüllt.

Derzeit reicht ein Baum mit nur acht Zentimeter Stammumfang, um als Ersatzpflanzung zu gelten. Künftig muss der Stammumfang bei der Neupflanzung 16 bis 18 Zentimeter betragen.
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Ein Ersatzbaum soll primär am Ort der Fällung oder im nahen Umfeld gepflanzt werden. Mit der Novelle wurde ergänzt, dass dieser nun auch im gesamten betroffenen Bezirk gepflanzt werden kann: Damit erhofft sich die Stadt, dass es auch tatsächlich zu einer Neuanpflanzung kommt.

Denn kann nachgewiesen werden, dass eine Ersatzpflanzung auf privatem Grund nicht möglich ist, kann auch eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Dann muss die Stadt Wien auf öffentlichem Grund für die jeweilige Ersatzpflanzung sorgen.

Diese Ausgleichsabgabe betrug – seit dem Jahr 1998 unverändert – 1.090 Euro pro verpflichtende Ersatzpflanzung. Die Ausnahme wurde oft in Anspruch genommen: Im Jahr 2021 wurde von Privaten oder Unternehmen in gleich 3.420 Fällen eine Ausgleichsabgabe an die Stadt gezahlt, statt selbst eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Bewilligt wurden im gleichen Zeitraum 9.445 Baumentfernungen. Die Abgabe wird mit einer Änderung im Baumschutzgesetz nun auf 5.000 Euro deutlich erhöht und wird künftig auch valorisiert.

Geldstrafen bei Vergehen werden erhöht

Gegen rechtswidriges Verhalten will Wien schärfer vorgehen: Werden geschützte Bäume ohne Genehmigung gefällt, sind Strafen von bis zu 70.000 Euro möglich. Die Mindestpönale wurde von 700 auf 1.000 Euro erhöht. Werden Bäume bei Bauarbeiten beschädigt, kann die Behörde Wiederherstellungsmaßnahmen vorschreiben. Das soll vor allem große, ältere Bäume vor einer voreiligen Fällung schützen.

Die Novelle soll am 26. Jänner im Landtag beschlossen werden, sagte Czernohorszky. Die Bestimmungen selbst sollen dann aber bereits rückwirkend mit Montag Gültigkeit erlangen. Damit würden Anträge noch vor Inkrafttreten der Novelle verhindert. Neos-Umweltsprecherin Angelika Pipal-Leixner bezeichnete das geänderte Wiener Baumschutzgesetz als "das wirksamste in ganz Österreich". Rot-Pink hat sich laut Stadtrat Czernohorszky zudem vorgenommen, 1.000 bis 1.500 Stadtbäume pro Jahr an neuen Standorten zu pflanzen. (David Krutzler, 16.1.2024)

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DER STANDARD