Fast alle berücksichtigen, dass Frauen auch sprachlich repräsentiert werden sollen. Wie das geschieht, ist aber höchst unterschiedlich.
Fast alle berücksichtigen, dass Frauen auch sprachlich repräsentiert werden sollen. Wie das geschieht, ist aber höchst unterschiedlich.
APA/dpa/Marijan Murat

Wien - Das Gendern wird in der österreichischen Verwaltung bisher sehr unterschiedlich gehandhabt, einheitliche Regeln gibt es keine. In den meisten Ministerien gibt es eigene Leitlinien für eine geschlechtergerechte Sprache. Dienstrechtliche Konsequenzen bei Nicht-Beachtung der durchaus unterschiedlichen Vorgaben gibt es keine. Auch im Bildungsbereich gibt es keine einheitlichen Vorgaben zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache.

In jedem Ministerium wird der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache anders geregelt, wie die Beantwortungen einer parlamentarischen Serienanfrage der FPÖ im vergangenen Herbst zeigen. Von den ÖVP-geführten Ministerien haben etwa das Bundeskanzleramt, das Bildungsministerium, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium eigene Leitlinien zum Sprachgebrauch der Bediensteten. Im Außen- und Innenministerium orientiert man sich an den Regelungen des Bundeskanzleramts. Im Verteidigungsministerium wird nicht gegendert.

Doppelpunkte, Binnen-I und Schrägstrich

Im Kommunikationsleitfaden im Bundeskanzleramt wird unter Verweis auf den Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung der geschlechtsneutralen Formulierung (z.B. Lehrperson/Lehrkraft) und der vollständige Paarform (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) empfohlen. Im Bildungsministerium wird neben diesen beiden Varianten auch die Verwendung mit Schrägstrich (z.B. Lehrer/in) als dritte mögliche Form festgelegt. Das Wirtschaftsministerium legt seinen Bediensteten als vierte Möglichkeit auch den Gender-Doppelpunkt (Bürger:in) nahe. Das Finanzministerium wiederum empfiehlt, dass grundsätzlich die Paarform verwendet werden soll, möglich ist aber auch die Verwendung des Schrägstrichs, in Ausnahmefällen kann auch das Binnen-I (z.B. MitarbeiterIn) verwendet werden.

Sprachliche Guidlines gibt es laut Anfragebeantwortung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) auch in der Parlamentsdirektion. Empfohlen werden hier neben der Verwendung neutraler Formen und der Paarform auch die Verwendung von Doppelpunkt und Schrägstrich.

In den Grün-geführten Ministerien wird das Gendern ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Während in Vizekanzleramt und Gesundheits- und Sozialministerium der Gender-Doppelpunkt als prioritäre Variante für die offizielle Kommunikation gilt, verwenden Klimaschutz- und Justizministerium in amtlichen Schriftstücken wenn möglich genderneutrale Formulierungen. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist der Gender-Doppelpunkt vorgesehen.

Gender-Verbot nach bayrischem Vorbild

Auch in Gesetzestexten wird das Gendern bisher unterschiedlich verwendet. Für Debatten sorgte im vergangen Jahr das erste Gesetz auf Bundesebene, das in rein weiblicher Form formuliert ist. Obwohl die ÖVP die Form des von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegten Gesetzes kritisierte, stimmte sie letztlich im Parlament für das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz.

Im Hochschulbereich gibt es die allgemeine Vorgabe zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache aber keine einheitliche Regelung zur konkreten sprachlichen Umsetzung. Diese liegt im Autonomiebereich der Universitäten, die im Regelfall eigene Sprachleitfäden haben. Für Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Arbeiten obliegt es den Leiterinnen und Leitern von Lehrveranstaltungsleitern, ob sie die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache als Beurteilungskriterium heranziehen oder nicht.

Auch für die Vorwissenschaftliche Arbeiten (VWA) an den AHS wird zwar eine gendersensible Verwendung von Sprache empfohlen, eine generelle Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht. Die Verwendung ist auch nicht beurteilungsrelevant.

Vorbild für das von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) nun geforderte Gender-Verbot ist Bayern. Dort plant Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das Gendern in Schulen und in Behörden des Freistaats zu verbieten. Bereits in Kraft ist seit August ein Verbot von Gender-Stern, -Gap, -Doppelpunkt und Binnen-I in Niederösterreich in der Landesverwaltung. Eine Debatte über das Gendern gab es vor einem Jahr auch im Bundesland Kärnten. Nach massiver Kritik an einem eigenen nicht bindenden Leitfaden für gendergerechte Begriffe im Verwaltungsdienst, wurde dieser wieder zurückgezogen. (APA, 23.1.2024)