Egal ob Facebook, Instagram oder andere "soziale" Netzwerke: Immer mehr Menschen klagen über Drohungen und Beleidigungen.
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Immer mehr Menschen sind auf Social Media Hasskommentaren ausgesetzt. Gefallen lassen muss man sich das nicht. Neben der Löschung kann man Kommentare auch melden, was zu einer Sperrung des beschuldigten Accounts führen kann.

Hass melden in fünf Schritten

Zunächst einmal sucht man sich den Kommentar, von dem man sich beleidigt fühlt. Speziell wenn Drohungen impliziert sind oder auch persönliche Beleidigungen, kann man die Sätze theoretisch einfach in der eigenen Kommentarspalte löschen. Da dies aber nur selten abschreckende Wirkung hat, kann man sie alternativ auch melden.

Dazu klickt man den Kommentar an und wählt "Melden" aus. In den meisten Fällen reicht es aus, einen der vorgefertigten Meldegründe auszuwählen, etwa "Mobbing oder Belästigung", "Fehlinformation" oder "Als rechtswidrig melden". Wichtig dabei ist: Meta prüft solche Meldungen nach den eigenen Regeln und Bestimmungen.

Die Hass-im-Netz-Expertin Ingrid Brodnig erklärt auf ihrem Instagram-Account, dass es bei manchen Beleidigungen besser ist, die eigene Gesetzeslage zusätzlich prüfen zu lassen. Ein Beispiel wäre laut ihr die Zahl 88, die ein Nazicode für "Heil Hitler" ist. Um hier auch lokale Gesetzgebung berücksichtigen zu können, wählt sie "Rechtswidrigen Inhalt melden" und dann den Punkt "Inhalt ist aus anderem Grund rechtswidrig (zum Beispiel Hassrede, Belästigung)".

Dann gilt es das eigene Land auszuwählen, was aber ohnehin meist vorausgewählt ist. Unter dem Punkt "Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz, das oben nicht erwähnt wird" kann man dann noch genauer definieren, warum man die Meldung macht. Unter den zahlreichen Punkten werden auch Paragrafen erwähnt, in der Regel kann man aber auch als Nichtjurist den passenden Auswahlpunkt finden, in diesem Fall "Nationalsozialistische Propaganda".

In einem Extrakasten kann man dann die eigene Position und den Grund der Meldung ausführen. Dann kann man auf Wunsch noch den eigenen Namen angeben und ob man etwa einen Gerichtsbeschluss zu der Meldung vorliegen hat. Nach kurzer Zustimmung, kann die Meldung an Meta verschickt werden.

Den Vorteil der Meldung gegenüber dem Löschen erklärt Brodnig ebenfalls. Der Meta-Konzern habe ein Strike-System. Bei mehrmaligen Verstößen kann der betroffene Account tatsächlich gesperrt werden. Die Meldung ist laut Meta "immer anonym", es sei denn, es geht um einen Verstoß gegen das geistige Eigentum. Auf der Website des Unternehmens wird betont, dass der Inhaber des gemeldeten Kontos nicht erfährt, wer das Konto gemeldet hat.

Auf Facebook funktioniert das Melden von Kommentaren ganz ähnlich, wie man auf der Seite nachlesen kann. Auch ein ganzes Profil kann man melden, sofern es "unzulässige Inhalte postet, wenn es vorgibt, eine andere Person zu sein, oder wenn es sich um ein Kind handelt, das unter 13 Jahre alt ist".

Permanente Sperre

Forscht man bei Instagram beziehungsweise Meta nach, werden dort temporäre Sperren ohne Zeitdauer erwähnt. User berichten von 24 bis 48 Stunden bei erstmaligen Verstößen. Bei mehrfachem Verstoß gibt es Sperren bis zu 30 Tage, ist immer wieder zu lesen. Die sogenannte Permanente Sperre greift inoffiziell nach der fünften Verwarnung. Hier droht die dauerhafte Sperre beziehungsweise die Löschung des Instagram-Profils.

Im Internet gehen die Meinungen auseinander, wie schnell und effektiv Meta solche Meldungen umsetzt. Immer wieder liest man, dass Instagram antworte, der Kommentar sei kein Verstoß. "Ich habe letztens einen antisemitischen Inhalt (Spottbild) genau so gemeldet, und der Inhalt wurde für zulässig erklärt," schreibt eine Userin bei Brodnig in den Kommentaren. Instagram stellt dazu klar, dass die Meldung eines Instagram-Beitrags nicht automatisch heißt, "dass dieser gelöscht wird". In der Praxis muss man sich also darauf einstellen, dass es weiterhin ein mühsamer Kampf gegen Hass im Netz bleibt. (aam, 28.1.2024)