Kleiner, wenn auch nicht ganz unerwarteter Knalleffekt im Insolvenzverfahren der Signa Holding: Der Dachholding der Immobiliengruppe, die sich seit Ende des Vorjahres in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung befindet, soll diese Eigenverwaltung aberkannt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Gesellschaft am Donnerstag beim zuständigen Insolvenzgericht am Handelsgericht Wien eingebracht.

Ende der Eigenverwaltung: Bei der Baustelle Signa wird jetzt eine Veränderung vorgenommen
Ende der Eigenverwaltung: Bei der Baustelle Signa wird jetzt eine Veränderung vorgenommen.
AFP/JOE KLAMAR

Das gab der Sanierungsverwalter Christof Stapf am Donnerstagmittag in einer Aussendung bekannt. Das Ziel, das sich die Signa Holding gesetzt hat – den Gläubigerinnen und Gläubigern nach zwei Jahren eine Quote von 30 Prozent ihrer Forderungen zu zahlen –, wurde nicht geändert.* Im Insolvenzantrag hatte die Holding ihre Passiva mit rund 5,3 Milliarden Euro beziffert.

Sanierungsverwalter ist der Chef

Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung liegt die Geschäftsführung der Gesellschaft weiterhin beim Management, bei der Signa Holding sind das Marcus Mühlberger und Christoph Stadlhuber. Das Management muss allerdings eng mit dem Sanierungsverwalter zusammenarbeiten, bei wichtigen Entscheidungen braucht es dessen Zustimmung, manche Entscheidungen sind auch dem Sanierungsverwalter vorbehalten.

Sanierungsverwalter der Signa Holding ist der Wiener Rechtsanwalt Christof Stapf, der sich mit Zustimmung des Gerichts etliche Experten an seine Seite geholt hat. Fällt nun die Eigenverwaltung weg, übernimmt Sanierungsverwalter Stapf quasi die Geschäftsführung.

Ein Schritt gegen den Zeitdruck

Warum dieser Schritt? Durch den Switch zum Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fällt der Zeitdruck weg, unter dem die Signa Holding im jetzigen Sanierungsverfahren steht. Denn die Gläubiger der Dachgesellschaft müssen gemäß derzeitigem Fahrplan am 12. Februar über den Sanierungsplan der Holding abstimmen, während die Abstimmung über den Sanierungsplan bei den Kerngesellschaften Prime und Development erst am 18. März stattfinden wird. Die Fristen für die Sanierungsplantagsatzung sind gesetzlich vorgeschrieben, dort wird dann der Sanierungsplan beschlossen und vom Gericht bestätigt – oder auch nicht. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger gegen den Plan, folgt aufs Sanierungsverfahren sofort die Vermögensverwertung. Wird der Sanierungsplan dagegen bestätigt, ist das Insolvenzverfahren vorbei. Mit Erfüllung des Sanierungsplans wäre die Signa dann all ihre restlichen Schulden los.

Zurück zum Problem der Signa: Bei der Sanierungsplantagsatzung für die Holding am 12. Februar wüsste man noch nicht, wie es um den Sanierungsplan und damit die Zukunft der operativ tätigen Gesellschaften Prime und Development ausschaut, weil bei ihnen der D-Day ja erst am 18. März stattfindet. Es fehlt also kurz gesagt jegliche Entscheidungsgrundlage. Um diesem Dilemma zu entkommen, wird die Eigenverwaltung der Holding gekippt und so Zeit gewonnen, weil längere Fristen zum Tragen kommen. (Renate Graber, 25.1.2024)