Vermutlich war der ganze Prozess sowieso als Showkampf angelegt. Das legt schon der Streitwert von 27 Eurocent nahe, den die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal von der Gemeinde Schattendorf einforderte – Mehrkosten für Sprit für eine Strecke von 3,4 Kilometern, also jenen Umweg, den Mitarbeiter wegen der geschlossenen Grenze in Schattendorf fahren mussten.

Autos am Grenzübergang Schattendorf
Vor etwas mehr als einem Jahr floss der Verkehr noch über den kleinen Grenzübergang in Schattendorf. Weil er nun für den öffentlichen Autoverkehr geschlossen ist, klagte eine ungarische Anwaltskanzlei Mehrkosten in Höhe von 27 Eurocent ein – und verlor den Prozess.
Guido Gluschitsch

Den Übergang nach Ágfalva (Agendorf) schloss Bürgermeister Thomas Hoffmann (SPÖ) 2023 kurzerhand für die Öffentlichkeit, weil den Einwohnerinnen und Einwohnern des burgenländischen Grenzorts der Verkehr zu viel wurde. Eine Fußgängerzone und eine Polleranlage, die nur mehr Berechtigte mit Ausnahmegenehmigung den Grenzübergang mit dem Auto benutzen lässt, sollen den Verkehr eindämmen. Auf ungarischer Seite war man darüber empört. Und NZP Nagy Legal strebte sogar einen Prozess an. Einen Vergleich lehnte die Gemeinde Schattendorf ab – die 27 Eurocent seien wohl nicht budgetiert, scherzte damals der Richter.

Nun erging das Urteil mit dem Beschluss: Der Antrag auf die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wurde zurück-, das Klagebegehren um Zahlung von 27 Cent samt vier Prozent Zinsen seit 17.7.2023 abgewiesen. Weiters heißt es im Urteil des Landesgerichts Eisenstadt, das dem STANDARD vorliegt: "Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten binnen 14 Tagen zu Handen der Beklagtenvertreterin deren mit Euro 196,97 (darin Euro 32,83 USt) bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen."

Begründet wird das Urteil damit, dass eine Verordnung des Innenministeriums für den Grenzübergang "Schattendorf-Ágfalva durchgehende Verkehrszeiten für Fußgänger, Radfahrer, Motorräder, Reiter mit Pferden, land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht" vorsieht. Und weil die von der Gemeinde errichteten Poller diese Einhaltung sicherstellen, können sie gar nicht rechtswidrig sein, heißt es. "Einer etwaigen Berufung vor dem OLG Wien sehe ich ganz gelassen entgegen", sagte Schattendorfs Anwalt Johannes Zink. (glu, 29.1.2024)