In diesem Februar wird Amazon eine kontroversielle Änderung bei seinem Streamingdienst Prime Video nach den USA auch in weitere Märkte bringen. Nutzerinnen und Nutzer bekommen nun zusätzliche Werbung zu sehen, wenn sie Filme und Serien anschauen. Bis zu dreieinhalb Minuten pro Stunde werden laut Messungen des "Wall Street Journal" ausgespielt. In Österreich und Deutschland beginnen die Werbeunterbrechungen am 5. Februar.

Wer weiterhin ohne den entgeltliche Einschaltungen streamen möchte, muss selbst zur Geldbörse greifen. Für knapp drei Euro pro Monat kann man sich von der Werbung freikaufen. Die deutsche Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest stuft dieses Vorgehen allerdings als rechtswidrig ein.

Unzulässige Preiserhöhung

Ganz neu ist das Prinzip "Geld oder Werbung" bei Amazon nicht. Bei den Fire-Tablets und Kindle-E-Readern des Konzerns können sich Kunden bei der Anschaffung entscheiden, ob sie am Startbildschirm Eigenwerbung des Konzerns sehen wollen oder nicht. Diese lässt sich ebenfalls gegen einen Aufpreis oder eine nachträgliche Zahlung abschaffen, die sich einmalig meist zwischen 15 und 20 Euro bewegt.

Das Logo von Prime Video auf einer Fernbedienung.
REUTERS/DADO RUVIC

Auf Basis von nicht rechtskräftigen Gerichtsurteilen des Kammergerichts Berlin gegen Spotify und Netflix bei ähnlich gelagerten Fällen geht man bei der Stiftung Warentest davon aus, dass die monatliche Aufzahlung bei Amazon Prime juristisch nicht haltbar ist. Bei dieser handle es sich faktisch um eine Preiserhöhung für ein bestehendes Abo. Und eine solche sei bei laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden nicht möglich, ebenso wie die Einführung von Werbung in ein bisher werbefreies Angebot.

Gerichtsurteil ante portas

Prime-Kunden könnten daher gegenüber dem Konzern auf Unterlassung pochen. Für die Einreichung einer solchen Forderung, das Ausspielen von Werbung einzustellen, stellt man auch gleich einen Musterbrief bereit. Allerdings weist man auch darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass Amazon dieses Begehr abweist und damit der nächste Schritt der Gang vor ein Gericht wäre. Alternativ ist freilich die Kündigung des Prime-Abos möglich, gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, dass Amazon seinerseits den Vertrag kündigt, wenn man weiter auf Werbefreiheit pocht.

Wie es aussieht, dürfte es jedenfalls auch hier zu einer gerichtlichen Einschätzung kommen. Laut den Konsumentenschützern hat ein Kunde bereits beim Amtsgericht des Berliner Stadtbezirks Neukölln eine Feststellungsklage eingebracht mit dem Ziel, die Einführung der Werbung bei Prime Video als rechtswidrigen Schritt einstufen zu lassen.

Wenngleich schon in den USA zahlreiche Prime-User zum Start der Werbepausen laut über eine Kündigung nachdachten, stehen für Amazon die Chancen gut, sich mit dem Schritt ein sattes Zubrot zu verdienen. Ein Analyst der Bank of America rechnet vor, dass der Konzern durch den Verkauf der Werbung jährlich 3,2 Milliarden Dollar erwirtschaften wird sowie zusätzlich 1,6 Milliarden Dollar durch Kunden, die bereit sind, den Aufpreis zu zahlen. (gpi, 1.2.2024)