Dmitry Rybolowlew
Dmitry Rybolowlew, Eigner des Fußballclubs AS Monaco, kaufte einst Kunstwerke im Wert von rund zwei Milliarden Dollar: darunter René Magrittes "Le Domaine d’Arnheim" (1938), eine Skulptur von Amedeo Modigliani (Tête, 1910/12), Gustav Klimts "Wasserschlangen II" (1907) auch der strittig Leonardo da Vinci zugeschriebene "Salvator Mundi".
Collage: Lukas Friesenbichler, Fotos: AP, AFP, Sotheby’s, Christie’s, Belvedere

Das Auktionshaus Sotheby's wurde am Dienstag vor einem Bundesgericht in Manhattan von dem Vorwurf freigesprochen, dem Schweizer Kunsthändler Yves Bouvier beim Betrug des russischen Milliardärs Dmitri Rybolowlew geholfen zu haben. Der für bis zu sieben Wochen anberaumte Prozess war damit nach deren drei weit schneller vorbei als ursprünglich gedacht.

Rybolowlew, Eigner des Fußballclubs AS Monaco und Milliardär (Forbes: 6,4 Milliarden US-Dollar) mit Wohnsitzen in Monaco, der Schweiz und New York hatte von Bouvier im Zeitraum von 2003 bis 2014 38 Kunstwerke im Wert von etwa zwei Milliarden Dollar gekauft. Wie sich später herausstellte, hatte Bouvier zusätzlich zu vereinbarten Provisionen auch noch satte Aufschläge verrechnet.

Außergerichtlicher Vergleich mit Schweizer Händler

Etwa im Falle von Gustav Klimts "Wasserschlangen II" (1907): Im Zuge eines Restitutionsvergleichs (mit den Erben nach Jenny Steiner) war das Gemälde im Herbst 2013 aus Österreich für rund 120 Millionen Dollar über einen von Sotheby’s vermittelten "Private Sale" an Bouvier verkauft worden, der es in seinem Genfer Zollfreilager noch am gleichen Tag für etwas mehr als 183 Millionen Dollar an Rybolowlew abtrat.

Eine Transaktion also, für die Bouvier allein mehr als 60 Millionen Dollar kassierte. Es war nicht die einzige dieser Art, wie der Streitwert von einer Milliarde Dollar ergab, den der Geprellte über Gerichte in Singapur, Monaco und Genf einzufordern versuchte. Vergeblich. Ein letztes Verfahren in Genf wurde im Dezember außergerichtlich beigelegt.

190 Millionen Dollar Schadensersatzforderung

Nicht so Rybolowlews Kampf gegen Sotheby’s, der 2018 seinen Anfang nahm. In der aktuellen Zivilklage standen, wie berichtet, vier Private Sales im Mittelpunkt, für die sich das Auktionshaus dem Vorwurf stellen musste, dem Schweizer Händler mit Versicherungsschätzungen und andere Informationen geholfen zu haben, die an den Oligarchen verrechneten Verkaufspreise zu erhöhen. Der geforderte Schadensersatz betrug zumindest 190 Millionen Dollar.

Sotheby’s argumentierte jedoch keinerlei Kenntnisse über die Geschäfte Yves Bouviers als direktem Vertragspartner gehabt zu haben, weder über die Abläufe, noch über etwaige Falschdarstellungen in den Verhandlungen mit Rybolowlew.

Im Kreuzverhör wurde klar, dass der Milliardär bei seinen Deals als Geschäftsmann über die Jahre immer wieder Anwälte und andere Fachleute hinzugezogen hatte. Eine Sorgfalt, die er bei seinen Kunstkäufen offenbar vermissen ließ, da er dem Schweizer Händler blind vertraute.

Mit Gewinn verkauft

Als Kläger fungierte ein auf den britischen Jungferninseln registriertes Unternehmen von Rybolowlew. Die im Prozess vorgelegten Dokumente waren für die Jury als Beweise jedoch weder "eindeutig", noch "überzeugend". Nach fünfstündiger Beratung sprachen die Geschworenen Sotheby’s vom Betrugsvorwurf frei.

Was beim Prozess gar nicht thematisiert wurde: Rybolowlew konnte die vier ursprünglich über einen Private Sale an Yves Bouvier vermittelten Kunstwerke längst mit Gewinn weiter verkaufen: Neben einer Skulptur von Amedeo Modigliani und René Magrittes "Le Domaine d’Arnheim" (1938), auch von Klimts "Wasserschlangen II" (200 Mio. Dollar) und dem umstrittenerweise Leonardo da Vinci zugeschriebenen Bild "Salvator Mundi". Letzteres erzielte im Dezember 2017 bei Christie’s in New York rund 450 Millionen Dollar – der russische Milliardär hatte vier Jahre zuvor dagegen "nur" 127,5 Millionen Dollar bezahlt. (Olga Kronsteiner, 1.2.2024)