Noch bis heute Abend, 5. Februar um 23.59 Uhr, legen die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Tochter Discover Airlines die Arbeit nieder. Die Ausfälle und Verspätungen betreffen vor allem Urlauber, weil Discover eine Ferienfluggesellschaft der Lufthansa ist. Viele Reisende werden heute ihre gebuchten Flüge in München und Frankfurt nicht wie geplant antreten können. Am Mittwoch, den 7. Februar, wird zudem auch das Bodenpersonal der Lufthansa etwa am Flughafen Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin streiken. Das wirft erneut die Frage auf, welche Rechte Passagiere bei Ausfällen und Verspätungen haben.

Ein Flugzeug der Discover Airlines auf dem Flughafen Frankfurt am Main.
Die Pilotinnen und Piloten der Discover Airlines streiken am 5. Februar.
IMAGO/Rene Traut

Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp über die Rechte der Passagiere: "Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro." Dafür hätten die Verbraucherschützer vor drei Jahren gesorgt. "In einem Rechtsstreit konnten die Richter des Europäischen Gerichtshofs davon überzeugt werden, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen", erklärt Staub. AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen. Seit 2019 kooperiert AirHelp auch mit dem Verbraucherschutz Deutschland und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Staub weiter: „Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss in diesem Fall von Discover Airlines selbst umgesetzt werden. Wird Discover Airlines von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen." Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss Discover Airlines den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf muss die Fluggesellschaft sogar auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.

Passagierrechte laut Fluggastrechteverordnung EG 261

Flugausfälle und -verspätungen können laut Fluggastrechteverordnung EG 261 zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu. (red, 5.2.2024)