Das Bundeskanzleramt muss E-Mail-Postfächer, elektronische Dokumente und persönlich zugeordnete Laufwerke herausrücken, von Personal, das in der türkisen Kanzlerzeit in bestimmten Abteilungen wie der Pressestelle und in Ministerkabinetten tätig war.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien am 1. Februar 2024 entschieden. Eine Kabinettsmitarbeiterin von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte gegen die Sicherstellung ihrer Daten durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beschwerde eingelegt.

Nehammer und Kurz
Das Kanzleramt unter Karl Nehammer (ÖVP) wehrte sich lange, der WKStA Daten aus der Ära von Vorvorgänger Sebastian Kurz (ÖVP, rechts) zu übermitteln.
APA/HERBERT NEUBAUER

In der Sache geht es um die Causa Inserate, in der neben Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auch dessen damalige Berater Gerald Fleischmann, Johannes Frischmann und Stefan Steiner unter Untreue- und Korruptionsverdacht stehen.

Kanzleramt wehrte sich

Dieses Verfahren wurde im Herbst 2021 eingeleitet, damals fand auch eine Hausdurchsuchung im Kanzleramt statt. Die WKStA stellte damals fest, dass die Beschuldigten ihre E-Mail-Postfächer zuvor großteils gelöscht hatten. Deshalb versuchte man ab Sommer 2022, deren Kommunikation quasi über E-Mails ihrer früheren Kollegen zu rekonstruieren. Gegen die umfangreiche Sicherstellungsanordnung, die dutzende Mitarbeiter betraf, wehrte sich das Kanzleramt.

Zunächst wurde argumentiert, dass die WKStA Amtshilfe hätte beantragen müssen, dann hieß es, die Anordnung sei zu breit angelegt gewesen und greife in die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein.

WKStA bekam Recht

Im Sommer 2023 setzt die WKStA die Sicherstellungsanordnung dann durch, wogegen sofort Beschwerde erhoben wurde. Das OLG Wien kam nun zum Schluss, dass die Maßnahmen nicht unverhältnismäßig gewesen seien, die WKStA habe also nicht übers Ziel geschossen. Allerdings habe sie jene Mitarbeiterin, die sich an das Gericht gewendet hatte, zu spät über die Sicherstellung ihrer Daten informiert. (gra, fsc, 13.2.2024)