Polizeiauto
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben (Symbolbild).
APA/EVA MANHART

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien erhob Anklage gegen jenen 17-Jährigen, der sich am 11. September 2023 mit einem Kampfmesser zum Wiener Hauptbahnhof begeben hatte, um dort einen terroristischen Anschlag im Namen der radikalislamischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) durchzuführen. Er nahm dann aber von seinem Vorhaben Abstand – und die Anklagebehörde billigt ihm in Bezug darauf auch einen Rücktritt vom Versuch zu, wie nun in einer Presseaussendung dargelegt wurde.

"Beschuldigter gab sein Vorhaben freiwillig auf"

"Da der Beschuldigte freiwillig sein Vorhaben aufgab, lagen die Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch vor, weshalb das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der terroristischen Straftat nach § 278c Abs 1 StGB aus rechtlichen Gründen eingestellt wurde", hieß es am Dienstag in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft. § 278c Abs 1 StGB regelt terroristische Straftaten. Das bedeutet, dass die vom mutmaßlichen IS-Anhänger in einem Chat angekündigten, aber nicht ausgeführten Pläne eines Terroranschlages am Hauptbahnhof gar nicht Gegenstand der Anklage sind und somit auch nicht Thema in der anzuberaumenden Hauptverhandlung sein werden.

Vorwurf der terroristischen Vereinigung

Vorgeworfen wird dem 17-Jährigen das Verbrechen der terroristischen Vereinigung im Sinne des §278b StGB und der kriminellen Organisation (§278a StGB). Der 29 Seiten umfassenden Anklageschrift zufolge, die der APA vorliegt, soll er sich spätestens ab 31. Jänner 2023 bis zum 12. September für den IS betätigt haben, "indem er in diversen sozialen Medien bzw. in privaten Chats in einer Vielzahl von Angriffen die terroristische Vereinigung 'IS-Islamic State' beziehungsweise deren Ziele, darunter insbesondere auch den bewaffneten Jihad, verherrlichte und propagierte".

15 Chats beziehungsweise einschlägige Nachrichten wurden in die Anklage aufgenommen, darunter Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in einer Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte. In holprigem Englisch kündigte er seinen Gesinnungsgenossen an: "I make inshallah attacke in vienna." Auf die Nachfrage, wann er "es" machen werde, antwortete er: "Im make today", wobei er ein Foto von sich in den Chat stellte, das ihn mit einem Jagdmesser, Handschuhen und in Tarnkleidung neben einem auf die Wand gesprühten IS-Logo zeigte.

Die umfangreichen Ermittlungen und die Einvernahmen des Beschuldigten hätten ergeben, "dass der Jugendliche aus Überzeugung sowie den Zielen der Terrororganisation Islamischer Staat folgend handelte", hielt die Staatsanwaltschaft in ihrer Aussendung fest. Die im Ermittlungsverfahren getätigte Aussage des Burschen, ihn hätte am Hauptbahnhof "der Mut verlassen", decke sich mit den übrigen Beweisergebnissen, schreibt die Staatsanwaltschaft.

"Radikale Phase"

"Es ist keine Überraschung, dass sich die Anklage nur auf die Chats und das Propagandamaterial bezieht", meinte Verteidiger David Jodlbauer in einer ersten Reaktion. Dafür werde sein Mandant auch Verantwortung übernehmen und sich vor Gericht zu den inkriminierten Vorwürfen schuldig bekennen, kündigte der Anwalt im Gespräch mit der APA an. Der 17-Jährige habe sich im Vorjahr "in einer radikalen Phase" befunden, distanziere sich mittlerweile aber vom IS: "Er hat sich inzwischen in das neue soziale Umfeld eingelebt (der Jugendliche befindet sich seit Mitte September in U-Haft, Anm.) und spricht gut auf das Deradikalisierungsprogramm beim Verein Derad an."

Die Strafdrohung für den bisher Unbescholtenen beträgt unter Berücksichtigung des jugendlichen Alters des Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der 17-Jährige hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift dagegen Einspruch zu erheben. Ob eine Beschwerde eingelegt oder darauf verzichtet wird, wird Verteidiger Jodlbauer am Mittwoch mit seinem Mandanten besprechen. "Aber grundsätzlich möchte er möglichst schnell einen Verhandlungstermin", sagte der Anwalt. Sollte das Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht mehr mit der Prüfung der Anklageschrift befasst sein und diese gleich rechtskräftig werden, wäre mit einem Prozesstermin noch im Frühjahr zu rechnen.

Einsamkeit und großes Zugehörigkeitsbedürfnis

Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft die Frage klären lassen, ob bei dem 17-Jährigen überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. Aus dem Akt ergaben sich Hinweise auf eine mögliche verzögerte Reife des Jugendlichen. Eine mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragte Kinder- und Jugendpsychologin stellte dann fest, dass der IQ des Angeklagten zwar im Normbereich liegt, aber bei diesem eine weit unterdurchschnittliche verbale Intelligenz nachweisbar ist.

Aus "Einsamkeit, fehlenden Sozialkontakten, einem fehlenden Halt und keine Sicherheit gebendem Elternhaus, demütigenden Mobbingerfahrungen und schulischen Misserfolgen sowie unzureichender Förderung" habe sich "eine Ich-schwache, unsichere, suggestible und für negative Einflüsse (wie z. B. extremistische Inhalte) Persönlichkeit mit geringer Selbstwirksamkeitserwartung und gleichzeitig großem Zugehörigkeitsbedürfnis und dem unrealistisch hohen Wunsch nach Erfolg und Anerkennung" entwickelt, nimmt die Anklageschrift auf das Gutachten Bezug.

2.870 Videos sichergestellt

Bei der Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons des 17-Jährigen fanden sich insgesamt 2.870 Videos, darunter Material sämtlicher IS-Medienstellen, bestialische Enthauptungsvideos und gewaltverherrlichende Aufnahmen, die er auch weitergeleitet hatte. Der Angeklagte dürfte auch den Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet hatte, verehrt haben. Ein beschlagnahmtes Video zeigte ihn vor der Moschee in Wien-Meiding, die der Attentäter frequentiert hatte, wobei er lobend über den Attentäter sprach, den er als " Vorbild" bezeichnete.

Neben IS-Propaganda hatte der Angeklagte auf seinem Handy einen Bombenbauplan in Form einer Anleitung zum Bau für Sprengsätze mit Nitropenta (PETN) sowie ein vom IS veröffentlichtes E-Book abgespeichert, das detaillierte Anweisungen zum Anzünden geparkter Autos, zum Legen von Waldbränden, zum Aufstellen von Fallen für Verkehrsunfälle, zum Bau von Bomben und für Selbstmordattentate auf Fußgänger enthielt. Zwei Tage vor dem geplanten Anschlag am Hauptbahnhof hatte er sich auf Youtube Anleitungen zur Herstellung von Molotowcocktails angesehen. Der Jugendliche dürfte nach seiner Inhaftierung nicht gleich dem IS abgeschworen haben. Die Staatsanwaltschaft verweist in ihrer Anklage darauf, der Bursch habe "auch noch in der Haft Zeichnungen angefertigt, die seine radikalislamische Gesinnung deutlich machen". (APA, red, 13.2.2024)