In Deutschland, aber auch in anderen EU-Ländern haben Bauern und Bäuerinnen in den letzten Wochen gegen die Streichung von Förderungen, unter anderem von Agrardiesel, protestiert.
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Brüssel – Die EU-Kommission lockert eine Umweltauflage für europäische Bauern, obwohl sie dabei nicht von einer Mehrheit der EU-Staaten unterstützt wird. Rückwirkend per 1. Jänner wird die Vorgabe ausgesetzt, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte. Durch die Auflage, Flächen etwa brachliegen zu lassen, soll eigentlich die Umwelt geschützt werden.

Stattdessen stickstoffbindende Pflanzen

Voraussetzung, die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, ist den Angaben der Kommission zufolge, dass Bäuerinnen und Bauern im Gegenzug dazu auf vier Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte anbauen. In einem ersten Vorschlag war noch von sieben Prozent Ackerfläche für stickstoffbindende Pflanzen die Rede. Wie ein Sprecher der EU-Kommission auf Nachfrage erklärte, habe man diese Vorgabe nach Rücksprache mit EU-Staaten entschärft, um Landwirten und Landwirtinnen mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Noch am Freitag fehlte eine Mehrheit unter den EU-Staaten für das Vorhaben. Mit den Ausnahmen kommt die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen Forderungen protestierender Landwirte und Landwirtinnen entgegen. In mehreren EU-Ländern hatten Bäuerinnen und Bauern – teilweise gewaltsam – in den vergangenen Wochen ihren Unmut unter anderem gegen Umweltauflagen aus Brüssel kundgetan. Ausgelöst wurde der Protest durch die Ankündigung der deutschen Regierung, die Subventionierung von Agrardiesel sowie die die Befreiung von Traktoren von der Kfz-Steuer abschaffen zu wollen – was mittlerweile aufgrund der Proteste zum Teil wieder zurückgezogen wurde.

Die Umweltorganisation Greenpeace kritisiert, dass die Entscheidung es möglich mache, letzte verbliebene Rückzugsräume vieler Arten in der Agrarlandschaft zu zerstören. (APA, red, 13.2.2024)