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Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete die Huber Holding AG eine interne Untersuchung ein (Symbolbild).
Stoegmueller Katharina / VGN Med

Götzis – Der Vorarlberger Wäschehersteller Huber Holding AG sieht nach einer internen Untersuchung keinen Zusammenhang des Unternehmens mit angeblichen Verletzungen von Arbeitnehmerrechten in Thailand. Dem Vorstandsvorsitzenden der Huber Holding AG, Robert Ng, ist im Dezember Lohndiebstahl vorgeworfen worden. Er soll in Thailand rund 900 Mitarbeitern des Textilproduzenten Body Fashion 5,5 Millionen Euro an Lohn vorenthalten haben.

Nach Angaben des Vereins Südwind, der sich auf eine Recherche des Worker Rights Consortium (WRC) stützt, wurden während der Pandemie im Juli 2020 rund 800 Mitarbeiter von Body Fashion gekündigt, angeblich ohne jede vorherige Benachrichtigung. Kurze Zeit später wurden auch die letzten rund 100 Arbeiter freigesetzt, Body Fashion wurde endgültig zugesperrt. Gerichtsurteile aus dem Jahr 2022 bescheinigen den Arbeitern ihr Recht auf bezahlte Löhne während Freistellungen in der Pandemiezeit, auf Abfindungen und auf die Zahlung von Boni und Zinsen. Body Fashion kam den Urteilen aber nicht nach.

Interne Untersuchung

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete die Huber Holding AG eine interne Untersuchung ein, um zu klären, ob Body Fashion auch als Lieferant für die Huber Holding AG bzw. ihre Fashionmarken und Tochtergesellschaften tätig war. Laut Unternehmenssprecher Dieter Bitschnau fertigte die Body Fashion Thailand zwischen Jänner und Mai 2020 für eine Marke der Huber Holding AG. Im November 2019 sei einmalig die Subvergabe für eine Produktserie genehmigt worden, so Bitschnau. Die produzierte Ware sei aus Thailand geliefert und vom regulären Produktionspartner der Huber Holding AG in Rechnung gestellt worden. Die Gesamtsumme habe sich auf 166.000 Dollar belaufen, das sei im Kontext der Geschäftstätigkeit der Huber Holding ein "geringfügiger" Betrag. Der reguläre Produktionspartner habe die Rechnungen beglichen.

"Zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Anzeichen, dass die Genehmigung der Untervergabe an unseren Lieferanten an Body Fashion Thailand Anlass zur Sorge geben könnte, insbesondere im Hinblick auf die medial erhobenen Vorwürfe", sagte Bitschnau. Nach Abschluss der internen Aufarbeitung gebe es keine Anzeichen, dass die Huber Holding AG mit diesen angeblichen Verletzungen von Arbeitnehmerrechten in Thailand in Verbindung stehe. Er verwies auch darauf, dass die Huber Holding AG als global agierendes Unternehmen ausschließlich mit Partnerbetrieben zusammenarbeite, die sich der Einhaltung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verpflichten, wie sie von der International Labour Organisation empfohlen werden. "Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Intention eines für die Unternehmen praktikablen EU-Lieferkettengesetzes, das zu mehr Fairness im Wettbewerb führt und für die Konsumenten einen besseren Einblick in die Lieferketten bringen wird", so Bitschnau.

"Wenn soziale Verantwortung für die Huber Holding AG mehr als ein Lippenbekenntnis sein soll, sollte das Unternehmen zumindest an seinen eigenen Vorstandsvorsitzenden appellieren, den Arbeitern jene rund 5,5 Millionen zu bezahlen, die dieser ihnen als Besitzer der Fabrik Body Fashion Thailand laut mehreren Gerichtsurteilen schuldig ist", sagte Gertrude Klaffenböck von Südwind in einer Stellungnahme gegenüber der APA. In ihren Augen hätte die Huber Holding AG im Sinne der OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherstellen müssen, dass die Ansprüche der Arbeiter auch tatsächlich abgedeckt werden. "Wir begrüßen es sehr, dass Huber dem EU-Lieferkettengesetz positiv gegenübersteht", sagte Klaffenböck. Hätte es entsprechende unabhängige Beschwerdemechanismen bereits 2020 gegeben – wie sie im Lieferkettengesetz vorgesehen sind –, hätte die Huber Holding AG direkt von den Arbeitern erfahren können, dass ihre Ansprüche nicht gedeckt sind, so die Südwind-Expertin für Textillieferketten. (APA, 14.2.2024)