Vor dem Landesgericht Wien zeigten sich die beiden Angeklagten geständig.
Vor dem Landesgericht Wien zeigten sich die beiden Angeklagten geständig.
PEROUTKA Guenther / WirtschaftsB

Wien – Zu unbedingten Haftstrafen von sechs und zehn Monaten sind Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht ein 16- und ein 20-Jähriger verurteilt worden. Die zweimal wegen Raubes Vorbestraften hatten am 29. Mai 2023 in Wien-Leopoldstadt einen damals 16-Jährigen von einer Bank im Max-Winter-Park gezerrt, zum Mitkommen gezwungen und zusammengeschlagen.

Die Angeklagten hatten irrigerweise vermutet, ihr Opfer sei auf einem Video zu sehen, das damals in den sozialen Medien kursierte. Es zeigte einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen, wobei der Mann die Szene mit dem eigenen Handy gefilmt und ins Netz gestellt hatte. Der 16-Jährige versicherte den ihm körperlich überlegenen Burschen, er sei nicht die Person auf dem Video, und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sein Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe.

Die beiden Angeklagten und ein dritter Jugendlicher, der in einem separaten Verfahren als Beitragstäter bereits sechs Monate auf Bewährung erhalten hat, führten ihr Opfer in ein nahegelegenes Gebäude, wobei sie zwei Pistolen zückten. Sie erklärten dem 16-Jährigen, er werde ein "Loch im Bein" haben, sollte er einen Fluchtversuch wagen.

Mit Pistolen bedroht

Als der 16-Jährige weiter vehement abstritt, die Person im Video zu sein, brachte ihn das Trio in den Keller, wo er intensiver bedroht und eingeschüchtert wurde, indem ihm eine Pistole gegen die Schläfe und die zweite gegen den Bauch gedrückt wurde. Der Jugendliche legte trotzdem kein Geständnis ab. Daraufhin erhielt er einen Faustschlag und mehrere heftige Fußtritte. Als er sich nicht mehr rührte, liefen die Täter mit dem Handy ihres Opfers davon.

Vor einem Schöffensenat waren die beiden umfassend geständig. Das schlug sich bei der Strafbemessung mildernd zubuche, wie die Richterin in der Urteilsverkündung betonte. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und dauernder Sachentziehung sind bereits rechtskräftig.

Das Opfer der Straftat hatte sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen, um auf diesem Weg eine finanzielle Wiedergutmachung zu erhalten. Der mittlerweile 17-Jährige bekam 5.460 Euro zugesprochen, die ihm die beiden Angeklagten zu ungeteilter Hand bezahlen müssen. Der Jugendliche hatte unter anderem eine Kopfverletzung erlitten, zu deren Behandlung ihm Hirnwasser abgeleitet werden musste. Außerdem wurden im Spital mehrere Rippenprellungen und zahlreiche Abschürfungen und Hämatome dokumentiert. Der Jugendliche leidet auch an einer posttraumatischen Belastungsstörung, nach wie vor machen ihm Flashbacks zu schaffen.(APA, red, 15.2.2024)