Portrait von Ümit Vural bei einer Rede.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Ümit Vural, hatte eine Unterredung mit dem Prediger – und entzog ihm sämtliche Funktionen.
APA/GEORG HOCHMUTH

Mohamed El S. ging zu weit. Und zwar deutlich. Im Jänner verbreitete der Prediger mehrere antisemitische Passagen auf seinem Facebook-Profil, darunter beispielsweise: "Mord fließt in ihren Adern. Das sind die Juden. Ein abscheuliches Volk, Verbrecher, Blutvergießer. (...) Sie verstehen nur die Sprache von Blut und Mord." Außerdem schrieb er etwa, dass Gaza und Palästina zu einem "Friedhof für die Juden" werden soll.

Als die Boulevardzeitung "Österreich" die Causa aufgebracht hatte, war die Aufregung schnell groß. Mohamed El S. versuchte die inkriminierenden Passagen abends schnell aus seinen Beiträgen zu löschen. Das half aber nichts mehr. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) war alarmiert. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) forderte die Ausweisung des Mannes, sofern er kein österreichischer Staatsbürger sei. DER STANDARD berichtete.

Prediger bleibt einfaches IGGÖ-Mitglied

Am Donnerstag musste Mohamed El S. schließlich zum Rapport ins Präsidialbüro von Ümit Vural in der Islamischen Glaubensgemeinschaft. El S. wurde von seinen Funktionen als Imam der Meidlinger Moschee und Obmann des dazugehörigen Vereins enthoben. "Die IGGÖ verurteilt die auf Facebook aufgetauchten Postings von Herrn El S. als inakzeptable Reaktion auf den aktuellen Nahostkonflikt und lehnt die unkritische und unreflektierte Übertragung islamischer Quellen auf diesen ab", erklärt eine Sprecherin dem STANDARD. "Daher begrüßt die IGGÖ den heute bekanntgegebenen Rückzug von Herrn El S. von seinen Funktionen innerhalb der Arabischen Kultusgemeinde."

Das Kultusamt der türkisen Integrationsministerin Susanne Raab sei nach Angaben der Glaubensgemeinschaft bereits über die Schritte informiert worden. Ob die Äußerungen des Imams am Ende möglicherweise auch den Straftatbestand der Verhetzung erfüllen könnten, obliege allerdings der Beurteilung den Behörden, heißt es aus dem Büro Vurals. Der Fall liegt bereits bei der Wiener Staatsanwaltschaft.

In gewisser Weise bleibt Mohamed El S. der IGGÖ aber erhalten, nämlich als einfaches Mitglied. Diese Angehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft bleibt bestehen. (Jan Michael Marchart, 15.2.2024)