Einer der Hauptangeklagten, ein Unternehmer, führte eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen, die von Wiener Wohnen Aufträge erhielten.
Einer der Hauptangeklagten, ein Unternehmer, führte eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen, die von Wiener Wohnen Aufträge erhielten.
Christian Fischer

Wien – Das Großverfahren um den Bestechungs- und Korruptionsskandal bei Wiener Wohnen ist am Mittwochabend am Wiener Landesgericht für die Hauptangeklagten mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen zu Ende gegangen. Ein 58-jähriger Firmenchef, der von April 2011 bis 2013 dutzende Werkmeister von Wiener Wohnen "geschmiert" haben soll, und zwei enge Mitarbeiter des Unternehmers fassten jeweils 15 Monate bedingt aus.

Der Schöffensenat ging dabei davon aus, dass die Zuwendungen für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften erfolgten, "um die Werkmeister bei Laune zu halten", wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung feststellte. Die drei Hauptangeklagten – neben dem Unternehmer, der im inkriminierten Zeitraum eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen betrieb, dessen Geschäftsführer sowie die Chefin über die Buchhaltung und das Personalwesen – wurden daher wegen Vorteilszuwendung im Sinne des §307a StGB schuldig erkannt. Das Abstreiten der Verantwortung des 58-Jährigen bezeichnete der Richter als gleichermaßen "einzigartig" wie "völlig unglaubwürdig".

40 Diversionen

Drei Werkmeister, die sich in dem seit September laufenden Verfahren bis zuletzt "nicht schuldig" bekannt hatten, erhielten wegen Bestechlichkeit zwischen einem und drei Monate bedingt. Die unterschiedlichen Strafen erklärten sich durch das unterschiedliche Ausmaß der individuellen Bereicherung, die zwischen 50 und 830 Euro lag. Bei 40 ursprünglich ebenfalls mitangeklagten Werkmeistern waren vor dem Prozessfinale großteils Diversionen erreicht worden. "Die haben zumindest zugegeben, dass es dieses Vorfälle gegeben hat und dass es ihnen leid tut", meinte der Richter. Daher habe man bei ihnen von einer Verurteilung absehen können. Einige wenige Werkmeister wurden überhaupt mangels Beweisen freigesprochen – das traf am Ende auch auf einen Beschäftigten des Unternehmers zu, dem keim Tatbeitrag nachgewiesen werden konnte.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger erbaten Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Die Firmengruppe des 58-Jährigen hatte seinerzeit für Wiener Wohnen Aufträge erledigt. Um weiterhin und zusätzlich Arbeitsaufträge zu erhalten, sollen Werkmeister mit Tank- und Einkaufsgutscheinen, in selteneren Fällen auch mit Sachwerten, bedacht worden sein. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer "Gutscheinverwaltung". (APA, 21.2.2024)