London – Eine frühere Anhängerin der Terrormiliz IS hat ein Berufungsverfahren wegen des Verlusts ihrer britischen Staatsbürgerschaft verloren. Das Berufungsgericht in London entschied am Freitag, dass die zuständige Berufungskommission des Innenministeriums den Antrag der heute 24 Jahre alten Shamima Begum zu Recht abgelehnt habe.

Die in Großbritannien geborene Frau war im Alter von 15 Jahren nach Syrien gereist und hatte einen IS-Kämpfer geheiratet. Sie verlor drei Kinder. 2019 wurde sie in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien gefunden, in dem sie noch immer lebt. Kurz danach widerrief das Innenministerium ihre Staatsbürgerschaft mit Verweis auf die nationale Sicherheit.

Nahaufnahme mit Foto von Shamima Begum in Hand.
Die inzwischen 24-Jährige Shamima Begum lebt nach wie vor in einem syrischen Flüchtlingslager.
AFP/POOL/LAURA LEAN

Nationale Sicherheit als "Schlüsselpunkt"

Mehrere Klagen Begums dagegen wurden abgewiesen. In dem neuen Urteil betonte Richterin Sue Carr: "Frau Begum mag durchaus von anderen beeinflusst und manipuliert worden sein, aber sie hat eine kalkulierte Entscheidung getroffen, nach Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen." Deshalb sei das Gericht zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es nicht rechtswidrig gewesen sei, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es wird erwartet, dass Begum gegen das Urteil vorgehen wird.

Ihre Anwältin Samantha Knights hatte geltend gemacht, die britische Regierung habe ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber einem mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel vernachlässigt. Anwalt James Eadie betonte hingegen für das Innenministerium, der "Schlüsselpunkt" des Falles sei die nationale Sicherheit. (APA, 23.2.2024)