Zunächst den E-Scooter in die Öffis mitnehmen – und dann für die letzte Wegstrecke den Roller verwenden: Das spielt es in einigen Städten nicht mehr. Die Stadt Wien prüft ein Verbot noch: Vorläufig ist die Mitnahme von zusammengeklappten E-Scootern in den Öffis aber weiterhin erlaubt.
APA/ROLAND SCHLAGER

Die Zahl der Verkehrsbetriebe in deutschen Städten, die aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von E-Scootern in den öffentlichen Verkehrsmitteln verbieten, steigt. So dürfen ab 1. März keine E-Scooter in den Bussen und Bahnen der jeweiligen Verkehrsbetriebe in Dortmund, Duisburg und Düsseldorf mehr mitgenommen werden. Das teilten die Unternehmen Ende vergangener Woche mit. Verwiesen wurde auf den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Der VDV-Betriebsausschuss habe sich aufgrund mehrerer Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland intensiv mit dem Thema befasst "und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht", wie es etwa vonseiten der Düsseldorfer Rheinbahn hieß. In Hamburg ist bereits seit 24. August 2023 ein Mitnahmeverbot in U-Bahnen in Kraft.

Die Wiener Linien haben Ende August 2023 bekanntgegeben, dass sie nach der Entscheidung in Hamburg ein Verbot der Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln prüfen. "Wir sind mit den Verkehrsbetrieben in Deutschland in engem Austausch", sagte eine Sprecherin damals. Sechs Monate später wurde in Wien aber noch keine Entscheidung getroffen. "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb können wir aktuell noch nichts Neues mitteilen", teilte eine Sprecherin auf eine aktuelle Anfrage dem STANDARD mit.

Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) begründete das Verbot von E-Scootern in den Öffis damit, dass nach Ansicht des deutschen VDV die Gefahr zu hoch sei, dass bei möglichen Akku-Bränden "durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen". Die Kundinnen und Kunden der Öffis würden auch durch Piktogramme an den Haltestellen auf die neuen Regeln hingewiesen. Die Mitnahme der E-Roller werde vorläufig so lange untersagt, bis eindeutige Sicherheitsstandards vorliegen.

Nicht vom Verbot umfasst sind E-Bikes, E-Rollstühle und Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen: Für diese Akkus würden die höheren Sicherheitsstandards demnach bereits vorliegen.

Verbot "alternativlos"

Die Einschätzung des deutschen VDV, eine Mitnahme von E-Scootern in Öffis nicht zu empfehlen, basiert auch auf zwei Gutachten. "Demnach können brennende Lithium-Ionen-Akkus explosionsartig Energie und Brandgase freisetzen, die schon in kleinen Dosen eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben", hieß es einer Mitteilung der Verkehrsabteilung der Dortmunder Stadtwerke (DSW 21). Weil in diesem Fall eine sofortige Evakuierung in den Stadtbahntunneln und den Bussen nicht unmittelbar möglich ist, sei das Verbot "alternativlos".

Die Dortmunder Stadtwerke räumten ein, dass E-Scooter eine sinnvolle Ergänzung im klimafreundlichen Mobilitätsmix seien: Konkret folgt etwa der Mitnahme von E-Scootern in Öffis dann die Rollerfahrt bis zum Zielort. Es brauche dafür aber eben entsprechende Sicherheitsstandards: Diese sollten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern zeitnah umsetzen: Dann sei auch die Mitnahme der Geräte wieder möglich.

Nur zusammengeklappte E-Scooter in Wiens Öffis

In London dürfen bereits seit Dezember 2021 E-Scooter nicht mehr in U-Bahnen, Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Dem Verbot gingen einzelne Vorfälle in Öffis voraus, bei denen sich die Geräte selbst entzündeten. Auch in Barcelona fing ein E-Scooter in einem Zug Feuer: Hier gilt der Bann für alle Öffis seit Februar 2023. Die zunächst temporäre Maßnahme für sechs Monate gilt laut dem wichtigsten Öffi-Betreiber TMB mittlerweile unbegrenzt. Bei Zuwiderhandeln werden 200 Euro fällig.

In Wien können E-Scooter zwar weiterhin in U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden – allerdings nur zusammengeklappt. "Wird diese Regel missachtet, kann eine Verpflichtung zum Schadenersatz entstehen", heißt es von den Wiener Linien. Wer mit einem Scooter in einer Öffi-Station fährt, riskiert eine 50-Euro-Strafe. (David Krutzler, 27.2.2024)