Wien Energie
Von der Wien Energie heißt es auf Anfrage der APA, man habe die Klage bisher nicht erhalten.
IMAGO/Isabelle Ouvrard

Wien – Der Verbraucherschutzverein VSV unterstützt die Klage eines Wiener Strom- und Gaskunden gegen die Wien Energie, weil sie ihren Kunden in den Jahresrechnungen die Wiener Gebrauchsabgabe weiterverrechnet. Nach Ansicht des VSV ist das unzulässig – die Wien Energie hingegen betont, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

In Wien sei gemäß dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz für die Nutzung des Gemeindegrundes für Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen eine Abgabe von sechs Prozent des Umsatzes zu entrichten, erklärte VSV-Obfrau Daniela Holzinger am Dienstag in einer Aussendung. Diese Verpflichtung treffe den Netzbetreiber, also die Wiener Netze.

Dass die Wien Energie als Lieferant von Strom, Gas und Fernwärme ihren Kunden die Zahlung von sechs Prozent des Arbeits- und Grundpreises vorschreibt und zusätzlich sechs Prozent der Netzkosten, sei nicht gerechtfertigt, meint Holzinger. "Der Bundesgesetzgeber hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) endgültig geregelt, welche Kosten an Stromkunden weiterverrechnet werden können. Die Wiener Gebrauchsabgabe gehört nicht dazu und wird daher zu Unrecht weiterverrechnet."

Wien Energie: Haben Klage noch nicht erhalten

Von der Wien Energie heißt es auf Anfrage der APA, man habe die Klage bisher nicht erhalten und könne daher nicht im Detail darauf eingehen. "Wien Energie hebt und führt Abgaben ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein und ab", wird jedoch in einer schriftlichen Stellungnahme betont. Aus dem Tarifkalkulator der E-Control sei ersichtlich, dass auch andere Energieversorger diese Gebrauchsabgabe auf ihren Preisblättern anführen würden.

Im Sommer 2023 hat der VSV bereits die Stadtwerke Klagenfurt wegen der Verrechnung einer ähnlichen Gebrauchsabgabe mit Verbandsklage geklagt, und zwar unter direkter Anwendung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Das Verfahren ist geschlossen, aber das Gericht hat noch nicht entschieden. (APA, 27.2.2024)