Polizeilicht
Der Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht, es sei ihm nur um "einen Denkzettel" gegangen.
Werner Kerschbaummayr / fotokers

Graz – Ein 17-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Oktober 2023 im oststeirischen Feldbach einem 16-Jährigen mit einem Messer einen Stich in den Bauch versetzt haben. Dem Ganzen war einige Wochen zuvor eine heftige Rauferei vorausgegangen. Der Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht, es sei ihm nur um "einen Denkzettel" gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ging es am ersten Prozesstag vor allem um den genauen Ablauf der Tat, so schilderten mehrere Zeugen am zweiten Tag den Vorfall und die Geschehnisse drumherum aus ihrer Sicht. Sie alle waren dabei gewesen, als es zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagten Wochen vor dem blutigen Angriff zu einem Streit gekommen war. Die 15 bis 19-jährigen Zeugen, die entweder "Schule" oder "AMS-Kurs" als Beruf angaben, ließen Einblicke in die Gruppe zu.

Begonnen hatte es, als der Beschuldigte auf einige Burschen zugegangen war und dem 16-Jährigen ins Gesicht spukte. Dieser versetzte dem Angreifer einen Faustschlag. "Dann sind wir hinter die Schule gegangen", erzählte einer der Zeugen. Dort ging der "Kampf" weiter. "Und Sie sind alle herumgestanden und haben zugeschaut?", fragte die Richterin, was der Zeuge bejahte. "Super", kommentierte die Richterin. Der 17-Jährige unterlag bei dieser Auseinandersetzung und kündigte an, dass es ein Nachspiel geben werde, erinnerte sich einer der damals Anwesenden.

Angeklagte soll Drogen konsumiert haben

Als Wochen später der Angeklagte auf den 16-Jährigen zu ging und mit ihm allein reden wollte, hatten die anderen kein gutes Gefühl. "Wir haben uns Sorgen gemacht, als er nach fünf Minuten nicht da war", beschrieb es ein Bekannter der beiden. Zu Recht, wie sich herausstellte, denn etwas später kam auch schon ein Anruf des Opfers. "Er hat gesagt, er ist abgestochen worden", erzählte einer der Burschen. Sie fanden den Verletzten am Boden liegend und blutüberströmt vor.

Der Polizei gegenüber schwiegen die Bekannten zunächst. Sie gingen zum Haus des mutmaßlichen Täters und "wollten nur mit ihm reden". Einer sagte dann, "wir wollten das selbst regeln, was aber unrealistisch war" - zumal der Vater des 17-Jährigen sie an dem "Gespräch" hinderte und die Polizei kam.

Es kam zur Sprache, dass der Angeklagte laut den Angaben eines Zeugen "alle Drogen konsumiert" habe. Der Bewährungshelfer hatte dagegen eine gute Meinung von dem Jugendlichen und sprach von einer "dümmlichen Ehrgefühlsgeschichte", die den jungen Mann, der sich bereits "stabilisiert hat", wieder zurückgeworfen habe. Die Geschworenen entschieden 7:1 auf versuchten Mord. Der 17-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 29.2.2024)