Ein American Staffordshire Terrier tötete in Naarn in Oberösterreich eine Joggerin. Nun musste sich seine Halterin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
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Der American Stafford Terrier Elmo und zwei Hündinnen derselben Rasse haben im Oktober 2023 in Naarn in Oberösterreich eine 60-jährige Joggerin totgebissen. Die 38-jährige Hundehalterin und Züchterin musste sich deshalb am Donnerstag am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Sie war mit den drei Hunden auf einem Feldweg unterwegs, als sie plötzlich von dem Rüden niedergerissen wurde. Als die Züchterin wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Tiere bei der Sportlerin waren. Die 38-Jährige hat den Angriff nicht mehr abwehren können und wurde beim Versuch selbst verletzt. Die 60-Jährige überlebte die Hundeattacke nicht. Sie erlitt tödliche Bisswunden an Kopf, Hals und Nacken.

Video: Joggerin totgebissen - Teilbedingte Haft für Hundezüchterin.
APA

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Halterin beim Gassigehen keine "ausreichende Kontrolle" über die Tiere gehabt habe. Sie hätte nicht alle drei Hunde, die gemeinsam 72 Kilo hatten, halten können und sei bereits durch das Ziehen des Rüden Elmo zu Sturz gekommen. Die Frau sei "weder physisch noch durch Kommandos in der Lage" gewesen, die Hunde zu stoppen, sagte die Staatsanwältin im Großen Schwurgerichtssaal.

"Ich bin für meine Hunde verantwortlich"

Die Angeklagte bekannte sich bisher zwar zum Tathergang schuldig, bestritt jedoch, die Kontrolle über die Hunde verloren zu haben. Das war am Donnerstag vor dem Einzelrichter dann anders. Ihr Anwalt erklärte bereits in seinen Ausführungen, dass sich seine Mandantin umfassend geständig verantworten werde. Es sei ihr bewusst, dass sie als Halterin die Kontrolle haben müsse. "Bis zu diesem Zeitpunkt war sie eine sehr verantwortungsvolle Hundehalterin und Züchterin", betonte ihr Verteidiger. Sie habe die Hunde nicht scharf gemacht, sondern trainiert.

Das Medieninteresse war groß. Die Angeklagte wurde im Linzer Schwurgerichtssaal von zahlreichen Kameras empfangen.
Stefanie Ruep

Die unbescholtene 38-Jährige, die seit dem Vorfall selbst in stationärer Behandlung ist, erklärte dem Richter: "Ich übernehme die volle Verantwortung. Als Halterin bin ich für meine Hunde verantwortlich." Dann verlas sie sehr schnell und leise eine Erklärung, in der sie sich bei den Hinterbliebenen entschuldigte: "Es tut mir unglaublich leid." Da die Frau bereits erklärte, sie werde keine weiteren Fragen beantworten, stellte der Richter auch keine weiteren. Die Staatsanwältin war damit einverstanden.

Nach nur etwa einer halben Stunde konnte der Richter bereits das Beweisverfahren abschließen. Er verurteilte die 38-jährige Frau zu 15 Monaten teilbedingte Haft, zehn Monate werden bedingt nachgesehen. Zudem muss sie binnen 14 Tagen ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von je 20.000 Euro an den hinterbliebenen Sohn und den Witwer überweisen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die beiden noch lebenden Hündinnen werden nicht eingezogen, sind jedoch nicht mehr im Besitz der 38-Jährigen.

Fall löste Gesetzesnovelle aus

Die Hundeattacke hatte auch politische Konsequenzen. Der mittlerweile eingeschläferte Rüde Elmo durchlief eine sogenannte Schutzhundeausbildung, bei dem die Hunde "scharf" gemacht werden, um ihren Halter zu beschützen. Solche Trainings sind derart umstritten, dass die türkis-grüne Bundesregierung beim Tierschutzgesetz nachschärfen will. Die Gesetzesnovelle befindet sich in Begutachtung.

Auch die oberösterreichische Landesregierung will das Hundehaltegesetz überarbeiten. Das Land will künftig ebenso wie Wien, Niederösterreich und Vorarlberg strengere Anforderungen für die Haltung von Listenhunden. Erwogen wird eine Regelung, bei der die Hunde nach Körpergröße und Gewicht klassifiziert werden. Mit mehr als zwei "großen Hunden" gleichzeitig spazieren zu gehen soll künftig nicht mehr erlaubt sein. (Stefanie Ruep, 7.3.2024)