Wien – Die ÖVP will in der nächsten Legislaturperiode strengere Transparenzregeln für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wie etwa Greenpeace oder die Caritas, umsetzen. Unter anderem fordert die Volkspartei die Offenlegung von Großspendern. NGOs hätten laut dem Nationalratsabgeordneten und Finanzreferenten Andreas Ottenschläger (ÖVP) eine ähnliche "politische Relevanz" wie Parteien, die ihre Spenden offenlegen müssen, betont der ÖVP-Politiker im Gespräch mit dem STANDARD. Sie sollten deshalb gleichermaßen kontrolliert werden wie Parteien. "Wenn jemand 50 Euro an das Rote Kreuz spendet, geht es uns nicht darum, diese Spende öffentlich zu machen. Sondern es geht uns vor allem um die Großspender", betont Ottenschläger. Konkrete Gespräche gab es weder mit dem grünen Koalitionspartner noch mit anderen Parteien – es sei ein Vorschlag für die nächste Legislaturperiode.

Am Rande des Ministerrats sprach Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) davon, dass der Vorschlag nicht im Regierungsprogramm stehe und deshalb aktuell kein Thema sei. Eine Zustimmung der Grünen würde es für den Vorschlag der ÖVP aber nicht geben, "wir halten eine Umsetzung für schwierig", betont Rauch. Es sei normal, dass es innerhalb einer Regierung verschiedene Meinungen gebe, und es handle sich derzeit nur um einen Vorschlag seitens der Volkspartei, sagte Klubobmann August Wöginger (ÖVP) auf die Frage, wann eine Umsetzung geplant sei.

Stefan Wallner vom Bündnis für Gemeinnützigkeit kann diesem Vorschlag nichts abgewinnen. "Es gibt keine Augenhöhe zwischen NGOs und Parteien. Parteien machen Gesetze, und NGOs kämpfen gegen Ungerechtigkeiten", betont Wallner am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". "Wenn hinter dem Vorschlag eine Absicht steht, NGOs unter Druck zu bringen, dann ist es etwas, wo man von Anfang an ein Stoppschild aufstellen sollte", sagt Wallner. Man müsse nur in Länder schauen, die mit "autoritären Absichten" die Arbeit von NGOs einschränken würden – als Beispiel nennt Wallner das Nachbarland Ungarn unter Ministerpräsident Viktor Orbán.

Geht es nach der ÖVP, sollen NGOs künftig ihre Spenden offenlegen.
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Parteien müssen seit dem 1. Jänner 2023 Einzelspenden ab einer Höhe von 500 Euro unverzüglich dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 150 Euro müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres von der Partei gemeldet werden. Zudem gilt eine Obergrenze pro Spenderin und Spender, diese liegt aktuell bei rund 8.600 Euro und wird jedes Jahr neu evaluiert.

Erst vergangenes Jahr verabschiedete die türkis-grüne Bundesregierung ein Paket, mit dem die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für NGOs vereinfacht werden sollte. Bisher konnten Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn die Tätigkeit der begünstigten Organisation auf bestimmte Zwecke gerichtet ist, die im Gesetz definiert sind – dazu zählt unter anderem die Förderung von Wissenschaft, Naturschutz und Katastrophenhilfe. Künftig ist diese Liste von Zwecken nicht mehr maßgeblich, es soll nur mehr darauf ankommen, dass die begünstigte Organisation gemeinnützig ist – und somit jedenfalls nicht gewinnorientiert. Das Bündnis von Gemeinnützigkeit sprach von einer "historischen Reform", Fachleute äußerten aber auch Kritik – NGOS befürchteten, dass zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen könnte, DER STANDARD berichtete. (ste, 13.3.2024)