Dass Youtube die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte jetzt einführt, ist nicht ganz zufällig: Die US-Wahlen stehen vor der Tür, und auch Donald Trumps Account wurde wieder freigegeben.
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Wer KI in seinen Videos einsetzt, muss das in Zukunft schon beim Hochladen auf Youtube angeben. Aber nur, wenn die audiovisuellen Inhalte auf die Zuschauerinnen und Zuschauer echt wirken könnten, obwohl sie mit der Hilfe künstlicher Intelligenz, verändert, verfremdet oder generiert wurden. Schon beim Upload muss deshalb in Youtube Studio der Punkt "Veränderte Inhalte" angehakt werden. Aktuell ist dies aber nur auf einem Desktoprechner möglich, die Funktion zur Offenlegung von KI-Inhalten wird erst später auf anderen Geräten und in der Youtube-App implementiert.

Wird das Feld angewählt, erscheint im Informationsfeld der erweiterten Beschreibung des Videos ein Label, das auf KI-Inhalte hinweist. Aktuell wird das Label aber vorerst nur Zuschauerinnen und Zuschauern eingeblendet, die die Youtube-App auf dem Smartphone oder Tablet verwenden. In Zukunft soll es aber auch auf anderen Geräten zu sehen sein, heißt es in einem neuen Eintrag der Youtube-Hilfe. Die Angabe, dass Inhalte manipuliert oder verändert wurden, habe weder Auswirkungen auf die Zielgruppen, denen das Video empfohlen wird, noch auf die Monetarisierung, betont Youtube.

In Youtube Studio muss man künftig offenlegen, ob das Video durch generative KI manipuliert wurde.
Youtube

Wer die generativen KI-Tools von Youtube-Shorts wie "Dream Track" oder "Dream Screen" benutzt, muss das KI-Label nicht extra aktivieren, es wird von der Plattform automatisch eingefügt. Wer möchte, kann das Label auch immer bei den eigenen Videos einblenden lassen.

Bei sensibleren Inhalten wie Nachrichten, Wahlen, aktuelle Konflikte, Gesundheit oder Finanzen, platziert Youtube den Hinweis prominenter, nämlich im Videoplayer selbst.

Die Ausnahmen

Dennoch bleiben einige Schlupflöcher in den neuen Regeln von Youtube. So gilt die Kennzeichnungspflicht nur für realistisch wirkende Inhalte. Wird etwa eine Filmverfolgungsjagd so verändert, dass plötzlich ein anderer Schauspieler hinter dem Steuer des Fahrzeugs sitzt, dann ist eine Kennzeichnung nötig. Ebenso nennt Youtube als Beispiel die realistische Darstellung einer Rakete, die auf eine Stadt abgefeuert wird. Auch wer ein Video so manipuliert, dass ein bekannter Sänger bei einem Auftritt den Ton nicht trifft, muss dies bekanntmachen.

Nicht nötig ist die Offenlegung, wenn in einem Video jemand auf einem Einhorn durch eine Fantasiewelt reitet. Ebenso nicht unter die Manipulationsregeln fällt die die Verwendung eines Greenscreens um es so wirken zu lassen, als würde eine Person im All schweben. Auch kleinere Änderungen wie Farbanpassungen und Beleuchtungsfilter sind ohne Kennzeichnung erlaubt, genauso wie KI-gestützte Produktionstools, wie Schnitt- oder Grafikprogramme. Außerdem darf man die Videobeschreibung weiterhin von ChatGPT generieren lassen.

Wird der Offenlegungspflicht nicht nachgekommen oder wird auf das Hakerl vergessen, sucht Youtube selbst nach KI-generierten Inhalten und wird derartige Videos mit einem Label versehen, das vom Ersteller nicht mehr entfernt werden kann. Wer die neue Regel konsequent missachtet, dem droht Youtube mit dem Ausschluss vom Partnerprogramm. Youtube dreht notorischen Regelbrechern also den Geldhahn zu. Auch die Entfernung betroffener Inhalte behält sich die Plattform vor.

Youtube ist nicht die erste Plattform, die eine verpflichtende Kennzeichnung für KI-Inhalte einführt. Auch Meta als Mutterkonzern von Instagram, Facebook und Threads will noch im März eine Art Wasserzeichen einführen, das manipulierte oder synthetisch generierte Inhalte markieren soll. Meta arbeitet gerade an einem Tool, das KI-Inhalte auch dann erkennen soll, wenn die Metadaten eines Bildes manipuliert wurden, um die Beteiligung künstlicher Intelligenz im Schaffungsprozess zu verschleiern. Bei der Kurzvideoplattform Tiktok gibt es ebenfalls die Möglichkeit, ein Video schon vor der Veröffentlichung als KI-generiert zu markieren. Dieses Label ist aber freiwillig. (pez, 19.3.2024)