Mehrere Rolex-Uhren auf einem Glastisch. 
Manche Gegenstände haben nicht nur einen praktischen Nutzen, sondern sind auch eine Wertanlage. Und verlockende Beute für Diebe, wie ein Prozess in Wien zeigt.
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Wien – Besonders wenn man an einer akuten Ethanolintoxikation leidet, muss man auf das Gute im Menschen vertrauen. Erst recht, wenn man sich für den Heimweg ein Taxi nimmt. Drei Taxifahrer, die sich vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Magdalena Klestil-Krausam wegen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und Raubes verantworten müssen, sollen diese quasi heilige Pflicht verletzt haben: Mehrere Jahre lang sollen sie vor Diskotheken gezielt nach Betrunkenen Ausschau gehalten haben, um sie heimzubringen. Auf der Fahrt sollen sie gewartet haben, bis die Opfer eingeschlafen sind, um ihnen dann die teuren Uhren vom Handgelenk zu stehlen.

Die Männer, zwischen 34 und 57 Jahre alt, sollen so einen Schaden im Wert von rund 350.000 Euro angerichtet haben. Nur der von Rudolf Mayer vertretene Hauptangeklagte bekennt sich teilweise schuldig und gibt auch einen der beiden angeklagten Raube zu. Näher will er sich aber nicht äußern, er macht von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Die anderen beiden leugnen, etwas mit der Sache zu tun zu haben.

Die Angeklagten sollen stets nach demselben Muster vorgegangen sein. Zunächst fuhren sie mit den Opfern, die sie aufgrund ihres Outfits als lohnend einschätzten, entweder Umwege oder extrem langsam, um die, wie man in Oberösterreich sagen würde, brettelebenwachen Fahrgäste einzulullen und zum Einschlafen zu bringen. Nach den Diebstählen wurden die Opfer dann zur Zieladresse gebracht, dass sie auf der Fahrt ärmer geworden waren, bemerkten sie erst viel später.

Austausch in Chatgruppe

Das Trio soll sich auch in einer Whatsapp-Gruppe über potenzielle Ziele ausgetauscht haben, sieht die Staatsanwältin Indizien für eine kriminelle Vereinigung. Stimmt nicht, kontert Sonja Scheed, Verteidigerin des Drittangeklagten. Es sei eine normale Chatgruppe unter Berufskollegen gewesen, sie kann nichts Verwerfliches in den Botschaften erkennen.

Dem vierten Angeklagten, einem Ägypter, wird vorgeworfen, einen Teil der Beute weiterverkauft zu haben. Auch er bekennt sich nicht schuldig: Ein "Gebrauchtuhrenhändler" in seinem Heimatland habe ihm immer wieder Ware zum Verkauf in Österreich mitgegeben, behauptet er.

Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet. (Michael Möseneder, 19.3.2024)