Rene Benko, Gründer des Immobilienkonzerns Signa
Der Zerfall von René BenkosImmo-Konzern hat viele Nachwirkungen. Zu den Insolvenzen werden auch andere Verdachtsmomente abgeklärt. Auch eine Soko soll es dazu bereits geben.
APA/HANS KLAUS TECHT

Wien – In den vergangenen Monaten gab es kaum einen Tag, an dem nicht etwas neues zur Causa Signa bekannt wurde. Ein Insolvenzantrag hier, eine Versteigerung dort. Fehlendes Kapital auf der einen Seite, Gläubigerversammlungen auf der anderen Seite. Die Neos haben daher eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gestellt mit dem Thema "Desaster Signa: Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Insolvenzverschleppung, Gläubigerbeeinträchtigung und anderer Straftaten“. Wissen wollte Stephanie Krisper (Neos), wie viele Sachverhaltsdarstellungen, die die Mitglieder der Signa-Unternehmensgruppe oder René Benko betreffen, seit 2014 wann eingebracht wurden. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen zu Mitgliedern der Signa-Gruppe oder René Benko wurden jeweils wann vonseiten der Insolvenzrichter, Masseverwalter, Gläubiger und sonstiger Personen eingebracht? Ebenso wollten die Neos die genauen Verdachtsfälle geklärt haben, die sich auf Straftatbestände beziehen.

Zusammenfassen lässt sich die Antwort von Ministerin Zadić so:

- Es gibt 37 eingebrachte Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck / St. Pölten / Wien und der WKStA, alle davon stammen von sonstigen Personen (also keine Gläubiger, Insolvenzrichter und Masseverwalter).

- In sieben Fällen wurde das Vorliegen eines Anfangsverdachts verneint.

- In zwei Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

- Laut Anfragebeantwortung gibt es kein Team / keine Taskforce für die Insolvenzen der Signa.

- Es gibt zwei Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Unternehmen der Signa-Gruppe.

Offene Fragen

Unverständlich für die Neos ist die Antwort in Bezug auf die Frage nach einer Sonderkommission (Soko). Die Neos betonen, dass sie aus "sicherer Quelle" wissen, dass es eine Soko Signa im Bundesministerium für Inneres gibt. Normalerweise werden Sokos auf Bestreben der Justiz eingesetzt, außer im Fall Ibiza / Soko Tape (…). Es stelle sich hier laut Krisper also schon die Frage, warum es (laut anderweitiger Infos) eine Soko im BMI gibt, von der die Justiz anscheinend nichts weiß.

Vielfach seien mehrere Anzeigen zu ein und demselben Sachverhalt erstattet worden. So langten bislang beispielsweise allein zum "Signa-Insolvenz-Komplex" 21 Sachverhaltsdarstellungen ein, die aus Gründen der Konnexität in einem (Sammel-)Akt bearbeitet werden.

Nicht alles steht still

Im Zuge der Signa-Insolvenzverfahren ging auch das Geld für viele Baustellen aus. So steht etwa das geplante Bauprojekt Kaufhaus Lamarr auf der Mariahilfer Straße still. Doch bei einigen Baustellen sind die Bauarbeiter noch aktiv. Das Shoppingcenter Waltherpark in Bozen befindet sich ungeachtet der Insolvenz der Muttergesellschaft Signa weiterhin im Bau. Die Bauarbeiten schritten "zügig voran", heißt es in einer Aussendung. Die Eröffnung des Multifunktionsgebäudes – bestehend unter anderem aus Büros, einem Hotel und Wohnungen – ist weiterhin für 2025 avisiert.

Bekannt wurden zudem Details über die Gläubiger. Laut KSV 1870 würden zehn bis 20 Prozent der mehr als 15 Milliarden Euro, die als Forderungen angemeldet wurden, auf Österreich entfallen. Den Löwenanteil von gut 430 Million en Euro müsste die RBI stemmen, heißt es in einem Bericht von Ö1. Ebenfalls auf der Liste befindet sich die Bank Austria, insgesamt würden laut Berechnungen von Ö1 650 Millionen Euro bei den heimischen Kreditinstituten anfallen.

Wifo-Bankenexperte Thomas Url sagte Donnerstagfrüh im Radio dazu, dass für die heimischen Banken keine Gefahr drohe, da sie sehr gut grundbücherlich abgesichert seien und vorrangig behandelt würden – also vor den anderen Gläubigern. Anders gelagert sei dies bei den Versicherungen, die Anleihen gezeichnet haben – allerdings seien hier die Volumina so gering, dass er keine Auswirkungen auf die Branche befürchtet.

Auf der Gläubigerliste stehen auch prominente Namen wie der des Ex-Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer mit einer Forderung von 130.000 Euro und jener des deutschen Ex-Außenministers Joschka Fischer mit 90.000 Euro. Gerichtlich anerkannt wurde die Hälfte der 15-Milliarden-Forderung sämtlicher Gläubiger. (bpf, 21.3.2024)