Unter bestimmten Vorgaben ist es seit Montag in Deutschland legal zu kiffen. Bis zu 25 Gramm dürfen Einzelpersonen mit sich führen, und in sogenannten Cannabis-Clubs dürfen künftig Mitglieder "gemeinschaftlich" Pflanzen anbauen. Wer will, darf auch zu Hause Hanf ernten – bis zu drei Pflanzen sind erlaubt.

Legal können nur Deutsche an Cannabis gelangen. Dennoch denkt die Polizei, dass der Drogentourismus steigen könnte.
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Was ändert sich für Menschen aus Österreich? Zumindest aus rechtlicher Perspektive vorerst nichts, denn nach wie vor wird es auch in Deutschland nicht möglich sein, Cannabis legal zu erwerben. Der Besitz von Gras gilt explizit nur für den Eigengebrauch. Der Verkauf bleibt nach wie vor untersagt. Um Mitglied in einem der Cannabis-Vereine zu werden, bedarf es eines Wohnsitzes in Deutschland.

Drogentourismus möglich

Inwiefern die Legalisierung aber Tür und Tor für einen Schwarzmarkt öffnet, ist aktuell nicht vorhersehbar. Grundsätzlich bleibt es auch in Deutschland strafbar, mit Marihuana zu dealen. Dennoch wird weitaus mehr legal angebautes Gras im Umlauf sein – und damit das Potenzial, dass Dealer es weiterverkaufen. Offen ist ebenso, ob es einen Drogentourismus aus dem Ausland – etwa aus Österreich – geben wird. Die deutsche Polizei, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern, will prüfen, ob es verstärkte Kontrollen braucht. In Österreich gehen die Behörden davon aus, dass es in Grenzgebieten mehr Drogenlenker geben wird.

Daher soll es ab sofort Schwerpunktaktionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg geben, heißt es aus dem Innenministerium. Dabei gelte es vor allem, den grenzüberschreitenden Drogenhandel zu bekämpfen. Aber man wolle auch berauschte Autofahrerinnen und Autofahrer "aus dem Verkehr ziehen", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Die Polizei appelliert, sich nach dem Konsum, egal ob in Deutschland oder anderswo, nicht ans Steuer zu setzen.

Führerschein kann auch Nüchternen abgenommen werden

Dabei gilt es auch zu bedenken, dass es in Österreich überhaupt keine Grenzwerte gibt: Unabhängig davon, ob jemand beeinträchtigt ist oder nicht, gilt er oder sie als Drogenlenker oder -lenkerin, wenn THC im Körper vorhanden ist. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte zu den "Vorarlberger Nachrichten", dass er nicht bereit sei, darüber zu diskutieren, ob es Grenzwerte – wie etwa bei Alkohol – geben soll. Er betrachte die Legalisierung in Deutschland als einen "Fehler".

Auch in Deutschland wird es zahlreiche weitere Auflagen geben: So bleibt es untersagt, auf Spielplätzen, in Schulen und Sportstätten sowie in 100 Meter Luftlinie zu deren Eingangsbereich zu kiffen. In Fußgängerzonen ist es verboten, zwischen sieben und 20 Uhr einen Joint zu rauchen. Und unmittelbar vor Jugendlichen ist der Konsum ebenso nicht gestattet. Die Maßnahmen sollen vor allem den Jugendschutz gewährleisten: THC erhöht die Gefahr, an einer Psychose zu erkranken. Auch kann es die Entwicklung junger Gehirne stören. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 30.000 Euro. Wer zu viel Cannabis besitzt, soll zudem nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden.

In Zukunft soll es in Deutschland dann auch einen legalen kommerziellen Handel geben. Dafür plant die deutsche Bundesregierung ein weiteres Gesetz, das den Verkauf in Apotheken und lizenzierten Geschäften künftig ermöglichen soll – allerdings nicht flächendeckend. Es soll sich um ein Pilotprojekt handeln, das auf fünf Jahre befristet und wissenschaftlich begleitet werden soll.

Indes boomt synthetisches Cannabis

Hierzulande hat sich in den vergangenen Jahren ein Geschäft rund um synthetisches, psychoaktives Cannabis etabliert. Dabei handelt es sich um neuartige Hanfwirkstoffe, die im Labor hergestellt wurden, legal sind und auf Hanfblüten ohne THC gespritzt werden. Experten beunruhigt das: Im Vergleich zum verbotenen THC ist die Datenlage zu Stoffen wie H4CBD und Delta8-THC dürftig. Dennoch erwecken sie aufgrund rechtlicher Graubereiche den Eindruck, dass sie ungefährlich sind, da sie legal erworben werden können.

Aufgrund des Umstands, dass die Stoffe zumeist auf THC-freie Blüten gesprüht werden, kann es sein, dass in manchen Pflanzenteilen mehr von dem Inhaltsstoff enthalten ist. Dadurch steigt die Gefahr einer Überdosis. Auch gibt es keine offiziellen Qualitätskontrollen. Bei Verkehrskontrollen können die Wirkstoffe teils nicht nachgewiesen werden. Dennoch kann die Polizei offensichtlich berauschte Personen aufhalten und von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen lassen. (Muzayen Al-Youssef, 2.4.2024)