Der LASK erfüllte eine Formalie nicht und ärgert sich über die Bundesliga.
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Wien – Die Österreichische Bundesliga hat 16 Bewerbern eine Lizenz zur Bundesliga in erster Instanz erteilt. Anders als in den vergangenen drei Jahren ist auch die Wiener Austria unter den erfolgreichen Bewerbern. Dem LASK blieb die Lizenz allerdings aus Personalgründen verwehrt. Ausschlaggebend war der Trainerwechsel unter der Woche: Die Linzer haben die Zusammenarbeit mit Thomas Sageder am Mittwoch beendet und zunächst Maximilian Ritscher als Nachfolger ernannt. Ritscher verfügt aber nur über eine Uefa-A-Trainerlizenz, eine Pro-Lizenz wie von der Liga vorgeschrieben fehlt ihm noch.

Thomas Darazs war ursprünglich als Assistent vorgesehen, wurde laut Angaben des LASK aber neben Ritscher ebenfalls als Cheftrainer genannt. Die Linzer fühlten sich keines Fehlverhaltens schuldig und kündigten Protest an. "Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit Uefa-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben", hieß es in einer LASK-Aussendung.

"Der Senat 5 gelangte offensichtlich ausschließlich aufgrund der Anwesenheit von Maximilian Ritscher bei der Pressekonferenz am Mittwoch dennoch zur Auffassung, dem LASK anders als in den vergangenen Jahren infolge des Trainerwechsels die Lizenz in erster Instanz nicht zu erteilen", hieß es weiter. Sport-Geschäftsführer Radovan Vujanovic geht "fest davon aus, die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten". Aus demselben Grund wurde dem LASK übrigens schon einmal - für die Saison 2015/16 - die Bundesliga-Lizenz in erster Instanz verwehrt.

Auflagen für Austrias und Hartberg

Austria Wien, Austria Klagenfurt, Austria Lustenau und der TSV Hartberg bekamen die Lizenz unter bestimmten Auflagen. So müssen die Wiener und die Klagenfurter Austria künftig monatlich über ihre wirtschaftliche Situation Bericht ablegen, bei Austria Lustenau und Hartberg wurde das Strategiepapier "Fußball und soziale Verantwortung" eingemahnt.

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Clubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, dem 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. (red, APA, 12.4.2024)