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Ratspräsident Donald Tusk gab bekannt, dass es am 10. April einen EU-Sondergipfel in Brüssel geben wird.

Foto: AP Photo/Francisco Seco

Die EU-Institutionen haben nach der dritten Ablehnung des EU-Austrittsvertrags durch das Unterhaus in London am Freitagnachmittag blitzartig reagiert. Nur wenige Minuten nach dem Votum gab der Ständige Ratspräsident Donald Tusk im Namen aller Staats- und Regierungschefs der EU-27 bekannt, dass es am 10. April einen EU-Sondergipfel in Brüssel geben wird. Dabei wird entschieden, ob London ein neuer Aufschub des Brexits über den vor einer Woche vereinbarten Termin am 12. April hinaus gewährt wird – oder ob es zum No-Deal-Szenario kommt.

Tusk hatte sich am Dienstag im Plenum des EU-Parlaments in Straßburg bereits für eine "lange Verschiebung" des Brexits ausgesprochen, damit die Briten Zeit hätten, sich darüber klar zu werden, was sie überhaupt wollen. Allerdings: Das Unterhaus und die britische Regierung müssten das auch sehr genau begründen, ob es zum Beispiel ein neues Referendum zum Brexit geben soll.

In jedem Fall müsste in diesem Fall die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den EU-Wahlen vom 23. bis 26. Mai garantiert sein. Wenn nicht, könnten einige Staaten einen einstimmigen Beschluss zur Verlängerung verhindern. Die Benelux-Staaten und Frankreich gelten als besondere Kritiker der Idee. Präsident Emmanuel Macron hatte beim jüngsten EU-Gipfel erklärt, dass es keinerlei Einschränkung des Funktionierens der EU durch die Briten nach den Wahlen geben dürfe.

Pläne für den Notfall

Die EU-Kommission scheint bereits von diesem Szenario auszugehen. Ein Sprecher der EU-Zentralbehörde erklärte am Freitag, man bedauere die neuerliche Ablehnung. Es deute vieles darauf hin, dass es einen No-Deal geben werde. Martin Selmayr, enger Berater von Kommissionschef Jean-Claude Juncker, twitterte: "Der 12. April ist der neue 29. März."

Die Kommission hat für den Fall von "No Deal" eine Reihe von Sondergesetzen vorbereitet, damit an dem Tag, an dem Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied ist, die nötigen Infrastrukturen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten weiter funktionieren können: der Flugverkehr, die Fähren am Ärmelkanal, der Transport wichtiger Güter oder von Medikamenten und anderes mehr. (Thomas Mayer aus Brüssel, 29.3.2019)