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Ab 2018 soll der Frauenanteil an den Unternehmensspitzen sukzessive auf mindestens 30 Prozent gehoben werden. Bei staatsnahen Unternehmen ist eine 38-prozentige Quote erreicht.

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Wien – Es ist eine langjährige SPÖ-Forderung, die da in das Arbeitsprogramm der Regierung Eingang gefunden hat: eine verpflichtende Frauenquote in den Aufsichtsräten von Großunternehmen und börsennotierten Firmen. Ab 2018 soll begonnen werden, eine Frauenquote von 30 Prozent zu erreichen, wobei immer bei Neubestellungen eine Frau in das Gremium einziehen soll. Betroffen sind davon laut Statistik Austria rund 200 Unternehmen.

Wenig überraschend sieht es – diverse Untersuchungen belegen es – mit der Geschlechterdurchmischung bei Topjobs in Österreich schlechter aus als in anderen Ländern. So wurde in Deutschland 2016 eine 30-prozentige Quote eingeführt. Dieser Wert wurde bei den Aufsichtsräten bereits erreicht.

In Österreich jedoch liegt der Frauenanteil bei der Aufsicht börsennotierter Unternehmen bei nur 17,4 Prozent, so eine Studie der Arbeiterkammer vom Herbst 2016. Und eine Untersuchung des Beratungsunternehmens EY sieht nur 4,6 Prozent Frauen im Vorstand von Börseunternehmen.

Fortschritt bei staatsnahen Betrieben

Doch gibt es im Land bereits Erfahrung mit gegenderten Besetzungen – und anscheinend gar nicht mal schlechte. Seit 2011 gibt es auf Basis eines Ministerratsbeschlusses die Verpflichtung, bei Aufsichtsratsbesetzungen in staatsnahen Betrieben so zu entscheiden, dass es bis 2013 eine 25-prozentige und bis 2018 eine 35-prozentige Frauenquote gibt. Laut Frauenministerium hat man 2016 bereits 38 Prozent erreicht.

Die Gegner solcher verpflichtender Besetzungen – nicht selten Frauen – bezeichnen Quoten als Makel, nicht zuletzt für die Frauen selbst. Auch, heißt es oft, seien es immer dieselben Quotenfrauen, die da zum Zug kommen. Diese erhielten die etwas abschätzige Bezeichnung "Goldröcke".

Beschränkungen

Allerdings wird der Vorwurf, immer dieselben Personen kämen zum Zug, durch Mandatsbeschränkungen eingegrenzt. So darf man als Aufsichtsrat bei nicht börsennotierten Unternehmen bis zu zehn Mandate halten, wobei ein Vorsitz doppelt zählt. Bei börsennotierten Firmen sind es acht Mandate, auch da zählt der Vorsitz doppelt. Doch gelten diese Obergrenzen nicht innerhalb eines Konzerns mit Töchtern.

Brigitta Schwarzer von der Plattform Inara meint, dass sich auch ohne Quotenregelung viel in den letzten Jahren getan habe: So seien im Verbund von zehn Kapitalvertretern vier weiblich. "Eine Quote sollte es nur als Starthilfe geben, für eine gewisse Zeit."

Networking statt Datenbank

Einem Mangel an Kontakten für solche Jobs wurde in der Vergangenheit des Öfteren mit "Aufsichtsrätinnen-Datenbanken" beizukommen versucht. Schwarzer meint, dass dies nicht viel bringe; die Inara-Datenbank wurde aufgelassen. "Eine Datenbank ersetzt keinen Headhunter", sagt sie. Gerlinde Layr-Gizycki, Präsidentin des Zukunft.Frauen-Alumnae-Clubs der Wirtschaftskammer und Aufsichtsrätin im Kuratorium Belvedere, meint, dass so zumindest gezeigt werde, wie viele qualifizierte Frauen es gebe. Schwarzer sagt, dass das "völlig gemischte Gremium" Ziel sein müsse, ja, "eigentlich muss es auch reine Frauengremien geben, vor allem im öffentlichen Bereich". (Johanna Ruzicka, 3.2.2017)