Wien – Es wäre nicht das erste Mal, dass wegen Fonds des deutschen Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital Gerichte eingeschaltet werden müssen. Erst im Juni erzielte etwa der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Vergleich mit dem Hamburger Fondsanbieter. Nun ortet auch die Plattform Cobin Claims eine Möglichkeit, für mutmaßlich geschädigte Anleger eine Rückabwicklung ihrer Investitionen in MPC-Holland-Immobilienfonds samt Zinsen zu erwirken – und startet eine entsprechende Sammelaktion auf der Homepage.

Für Cobin-Claims-Obmann Oliver Jaindl ist es ein "Dammbruch im Fall MPC" mit Blick auf ein "wichtiges formales Detail": Laut heimischem Kapitalmarktgesetz müsse jeder Anleger schriftlich über alle wesentlichen Rechte und Pflichten aufgeklärt werden – was bei MPC entweder gar nicht oder nicht ausreichend erfolgt sei. Daraus lässt sich aus Jaindls Sicht ein unbefristetes Rücktrittsrecht ableiten: "Das hat die Durchschlagskraft eines Ziegels durch die Glasscheibe", sagte er am Dienstag bei einem Pressegespräch.

Einspruch des Anbieters

Einspruch legte umgehend Rechtsanwalt Christian Kux ein, der sich als Anwalt von MPC beziehungsweise CPM, wie sich der Österreich-Ableger des Emissionshauses inzwischen bezeichnet, zu erkennen gab: Seiner Rechtsansicht nach ist aus der Summe der Schriftstücke, die das Emissionshaus seinen Kunden zukommen habe lassen, sehr wohl eine Information gemäß Kapitalmarktgesetz erfolgt. Zudem lasse sich davon unabhängig kein rückwirkendes Rücktrittsrecht ableiten.

Nach kurzem Austausch juristischer Spitzfindigkeiten – gewissermaßen die vorweggenommene erste Tagsatzung – wurde offensichtlich, dass eine Einigung wohl nicht in Reichweite ist. Sofern es demnächst nicht doch noch dazu kommt, werde es rund zwei Jahre dauern, bis Anleger zu ihrem Geld kommen würden, erwartet Anwalt Wolfgang Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger, der sich für Cobin Claims der Sache annimmt.

Er hebt hervor, dass von Anlegern auch bereits ausgeschüttetes Geld, aus Sicht vieler Anleger ihre Gewinne, wieder vom Emissionshaus eingefordert worden sei. "Das geht sogar so weit, dass die Bruttoausschüttung zurückgefordert wird", erklärt Haslinger, während auf dem Konto des Anlegers nur die Ausschüttung abzüglich Steuer eingelangt sei. Was dazu führen könne, dass im Gegensatz zu Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft wie einer AG oder GmbH die Haftung den investierten Betrag übersteigen könne.

Angebot zunächst kostenlos

Haslinger rät daher geschädigten Anlegern, sich bei Cobin Claims online unverbindlich zu melden. Das sei noch "etliche Wochen" möglich, bis eine kritische Masse an geschädigten Investoren erreicht sei. "Dann melden wir uns mit konkreten Vorschlägen." Haslinger rechnet mit "hunderten, wahrscheinlich mehreren tausend" Betroffenen.

Auch Anleger, die bereits einen Vergleich mit MPC beziehungsweise CPM geschlossen haben, sollen sich bei Cobin Claims melden, ergänzt Jaindl. Denn womöglich seien dadurch nicht alle rechtlichen Ansprüche erloschen. "Das ist von Fall zu Fall verschieden." Im Juni hatte etwa der VKI einen Vergleich mit dem Emissionshaus erwirkt.

Für Geschädigte sei das Vorgehen von Cobin Claims, einem nicht gewinnorientierten Verein, zunächst kostenlos, danach könne ein "überschaubarer Kostenbeitrag" fällig werden. Falls man eine Klage einbringen müsse, werde man ohnedies eine Prozessfinanzierung benötigen. Nach Google, Wienwert und Volkswagen ist dies nun die vierte Sammelaktion von Cobin Claims, weitere sind laut Jaindl in Vorbereitung. (Alexander Hahn, 12.9.2017)