Klagenfurt – Es war einer der Aufreger im Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria. Prominente kroatische Kreditnehmer – nebenbei Parteifreunde des früheren Staatschefs Franjo Tudjman – sollen wertloses Weideland billig erstanden und dann um das Zehnfache der Hypo umgehängt haben. Im Ausschuss wurde ruchbar, dass Hypo-Leute mitgeschnitten hätten, während die Bank durch die Finger schaute. Das Projekt heißt Hilltop, im Ausschuss setzte sich bald das vom früheren Neos-Mandatar Rainer Hable geprägte Wort Ziegenacker durch – ein Symbol des Hypo-Debakels.

Doch die angeblichen Machenschaften sind strafrechtlich irrelevant. Zu diesem Ergebnis führte der Hilltop-Prozess am Donnerstag, bei dem es auch noch um das serbische Immobilienprojekt Blok 67 ging. Sechs Angeklagte, darunter die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, wurden freigesprochen.

Es sei unerfindlich, warum die Angeklagten sich so viele Jahre als Beschuldigte verantworten mussten, erklärte Richterin Lisa Kuschinsky. Sie habe den Objektivitätsgrundsatz durch eine Anklagebehörde noch nie so verletzt gesehen wie in diesem Fall, wofür sie sich nur mit Bedauern und Unverständnis entschuldigen könne, sagte die Richterin. Ziemlich außergewöhnliche Worte.

Kreditvergabe sei wirtschaftlich vertretbar gewesen

In beiden Fällen sei die Kreditvergabe wirtschaftlich vertretbar gewesen, das habe das Beweisverfahren ergeben, führte sie aus. Die Angeklagten hätten auch nicht ohne Befassung der übergeordneten Gremien gehandelt, was eine unmittelbare Täterschaft darstellen würde. Alle Beschlüsse seien einstimmig gefallen. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Kulterer oder Striedinger die übergeordneten Gremien getäuscht und so zur Bewilligung der Kredite veranlasst hätte. Der derart gescholtene Staatsanwalt Andreas Höbl kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Für Kulterer gab es am Donnerstag eine zweite gute Nachricht. Er hat zwei Drittel seiner Strafe verbüßt und wird noch im Februar bedingt entlassen, entschied das Landesgericht Klagenfurt. Allerdings droht eine derzeit noch nicht rechtskräftige Verurteilung zu sechs Jahren. (red, APA, 1.2.2018)