Brüssel – Die Europäische Union sieht für die Übergangsphase nach dem EU-Austritt Großbritanniens die Möglichkeit von Sanktionen vor, wenn London sich nicht an die Regeln hält. Dies geht aus einem von den anderen 27 EU-Ländern bewilligten Textentwurf hervor, der am Mittwoch in Brüssel veröffentlicht werden soll.

Demnach kann Großbritannien der Zugang zum Binnenmarkt verweigert werden, wenn die Regeln missachtet werden, die 21-monatige Übergangsphase aber nicht reicht, um die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären.

Vorteile für Großbritannien aussetzbar

Die Klausel zu den Sanktionen wurde am Dienstag in den Entwurf für ein Abkommen zur Übergangsphase eingefügt. Darin gehe es um einen Mechanismus, "der es der Union erlaubt, gewisse Vorteile auszusetzen, die Großbritannien durch seine Teilnahme am EU-Binnenmarkt hat", hieß es aus EU-Kreisen. Der deutsche Brexit-Beauftragte Peter Ptassek erklärte im Kurzbotschaftendienst Twitter, der Entwurf liefere "die Klarheit, die die Wirtschaft angesichts des Brexit braucht".

Großbritannien soll planmäßig Ende März 2019 aus der EU austreten. London will nach dem Austrittsdatum eine Übergangsphase, in der das Land vorerst noch im EU-Binnenmarkt bleibt. Dies soll Zeit für Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit der EU schaffen.

Die EU ist unter einer Reihe von Bedingungen bereit, eine Übergangsperiode bis Ende 2020 zu akzeptieren. Zu diesen gehört, dass die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger im Binnenmarkt weiter gelten muss. (APA, 7.2.2018)