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Künftig wird ohnehin strenger gemessen. Was ältere Dieselmodelle betrifft, so sollen es jetzt einmal die Software-Updates richten.

Foto: REUTERS/Michael Dalder

Berlin – Die erste große Musterfeststellungsklage könnte Volkswagen betreffen. Etwa zwei Millionen Dieselfahrer in Deutschland könnten in den Genuss dieses neuen Instruments kommen, mit dem die deutsche Regierung Verbrauchern das Erstreiten von Schadenersatz deutlich erleichtern will.

Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin den entsprechenden Gesetzesentwurf. Das Konzept: Durch die Musterfeststellungsklage (MFK) können die Verbände im Namen von geschädigten Verbrauchern vor Gericht ziehen. Geschädigte können sich der Musterklage anschließen und vermeiden dadurch hohe und abschreckende Prozesskosten. Ziel der MFK ist es, entweder einen Vergleich mit der Vereinbarung eines bestimmten Schadenersatzes zu erzielen oder aber den Schaden und seinen Verursacher feststellen zu lassen. Im letzteren Fall haben die Verbraucher eine Handhabe, um in einem individuellen Verfahren vergleichsweise einfach ihre Forderungen durchsetzen zu können. Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbände.

Weichenstellung für Dieselbesitzer

Damit werden in Deutschland auch die Weichen für die Schadenersatzansprüche von Millionen Besitzern von Volkswagen-Kfz mit manipulierten Dieselmotoren gestellt.

Allerdings laufen die Schadenersatzansprüche der Besitzer dieser Autos Ende 2018 aus. Daher will die große Koalition, dass die MFK spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. "Wir machen diese Klageart ja auch jetzt so publik, um den geschädigten Dieselfahrerinnen und -fahrern zu signalisieren, dass sie dann ein relativ kurzes Zeitfenster haben, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen", sagte Barley.

"Gerade im Fall VW ist dies für die betroffenen Dieselfahrer ein wichtiges Instrument", erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Hierzulande ruft der frühere Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und nunmehrige Politiker der Liste Pilz, Peter Kolba, im Lichte des VW-Skandals ebenfalls erneut zur Teilnahme an Sammelklagen gegen VW auf. Und er mahnt zur Eile: "Da die Ansprüche auf Schadenersatz gegen den VW-Konzern in Österreich bereits Mitte September 2018 verjähren werden, muss man sich jetzt oder nie einer solchen Sammelklage anschließen", so Kolba. Es bestehe die Chance, einige tausend Euro Schadenersatz zu erhalten.

Zur Erinnerung: Teilnehmen kann man entweder über den VKI oder über den Prozessfinanzierer Cobin Claims, so Kolba. Die Teilnahme sei gegen verhältnismäßig geringe finanzielle Einsätze und ohne weiteres finanzielles Risiko möglich, so der Konsumentenschutzsprecher der kleinsten Oppositionspartei. Die Anmeldung ist bis einschließlich 20. Mai 2018 möglich.

Neue Software-Versionen

In Deutschland haben indes laut Verkehrsministerium vier Hersteller neue Software-Versionen für eine bessere Abgasreinigung älterer Wagen eingereicht. Von Daimler, Audi, Porsche und Volkswagen liegen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anträge für insgesamt 17 Modelle vor. Die Behörde prüft die Updates und muss sie freigeben. Im Labor und auf der Straße wird dafür unter anderem das Funktionieren der Abgasnachbehandlung bei verschiedenen Temperaturen untersucht. Geprüft wird auch, ob es keine verbotenen Abschalteinrichtungen gibt. Audi will auch den Ärger um die 60.000 zusätzlichen Dieselfahrzeuge mit womöglich unzulässiger Abschalteinrichtung schnell hinter sich bringen. Man habe "eine kurzfristige Lösung in Form eines Software-Updates erarbeitet". (APA, red, 11.5.2018)