Bei Verbraucherkrediten kommt laut einer Studie der Konsumentenschutz oftmals zu kurz.

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Wien – Geworben wird mit zwei Prozent Verzinsung, effektiv müssen Kunden jedoch mitunter rund das Doppelte pro Jahr für ihren Verbraucherkredit ablegen. Intransparenz, irreführende Werbung und zu geringe Rechtsdurchsetzung – beim Verbraucherschutz von Konsumkrediten liegt offenbar einiges im Argen. Eine von der Direktbank ING Diba in Auftrag gegebenen Studie ortet in Österreich, wo im Februar insgesamt 18, 4 Milliarden Euro an Konsumkrediten ausständig waren, und in anderen Ländern ernsthafte Mängel.

Aus Sicht von Studienautor Christian Thorum, Leiter des Berliner Instituts für Verbraucherschutz Conpolicy, wirkt Konsumentenschutz in diesem Bereich wie ein ungeliebtes Kind: "Wir haben uns Internetangebote in Österreich angesehen und dabei Defizite festgestellt. Wenn es aber niemand gibt, der darauf schaut, dann scheint das Problem vermeintlich nicht zu existieren."

Zinssatz nicht korrekt

Tut es aber, wie Thorum weiter ausführt, etwa wenn mit niedrigen Sollzinsen geworben wird, ohne andere Kosten zu berücksichtigen. "Für Verbraucher ist wichtig, dass sie den effektiven Jahreszins in der Werbung sehen. Häufig steht der aber nur im Kleingedruckten." Zudem kritisiert der Institutsleiter, der auch die deutsche Bundesregierung in Konsumentenschutzfragen berät, dass oft die Kosten für eine Restschuldversicherung unter den Tisch fallen – und daher der effektive Jahreszins falsch angegeben wird.

"Was eigentlich laut Gesetz schon gemacht werden muss, nämlich den effektiven Jahreszinssatz in prägnanter Weise darzustellen, wird nicht gemacht", erklärt Thorum. "Für mich ist das ein Problem der Rechtsdurchsetzung." Darüber hinaus sieht er rechtlichen Nachbesserungsbedarf, denn er vermisst eine Regelung wie in Deutschland, wonach nur mit einem Zinssatz beworben werden darf, zu dem auch zumindest zwei Drittel der Verträge abgeschlossen werden.

Dezentrale Zuständigkeiten

Ein Grundproblem sieht Thorum in der dezentralen behördlichen Zuständigkeit und mangelnden Sanktionsmöglichkeiten. In Österreich prüft etwa die Finanzmarktaufsicht FMA die Kreditvergabe der Banken, für Konsumentenschutz ist das Sozialministerium zuständig. Erst wenn dieses von Problemen erfährt, auch irreführende Werbung betreffend, kann es über den Verein für Konsumenteninformation klagen. Verwaltungsstrafen fallen hingegen in den Bereich des Justizministeriums. Dem Vernehmen nach sollen im Finanzbereich künftig auch Verbraucherschutzthemen teilweise zur FMA wandern.

Konsumenten empfiehlt indes Thorum, mangels Vergleichsmöglichkeiten nicht am Point of Sale Finanzierungen für Konsumgüter abzuschließen, sondern zunächst auch andere Angebote zu sondieren, etwa über Finanzvergleichsportale. Dazu müssen aber die Kreditinstitute auch korrekte Konditionen einpflegen, gibt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des deutschen Portals Finanztip.de, zu bedenken.

Als besonders "unverschämt" empfindet Tenhagen etwa, wenn hohe Kosten für Restschuldversicherungen dadurch verschleiert werden, dass sie "in den Kredit hineingepackt werden" – und der Konsument dafür dann auch Zinsen berappen muss. "Wir müssen dafür sorgen, dass die Informationen korrekt sind und die Leute vergleichen können, wie sie zu einem guten Kredit kommen", betont Tenhagen, "alles andere macht Verbraucher arm." (Alexander Hahn, 25.5.2018)