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Für Müllentsorgungsanlagen oder Bahntunnels sind komplexe Umweltprüfungen notwendig. Sie will die Regierung beschleunigen.

Foto: dpa / Patrick Pleul

Wien – Das Umweltministerium wird seine Stellungnahme zum umstrittenen Standortentwicklungsgesetz nicht ad infinitum geheim halten können. Ja, es wird die dem Vernehmen nach kritisch ausgefallenen Anmerkungen schneller herausrücken müssen, als dies im Zuge einer parlamentarischen Anfrage der Fall wäre.

Denn die Umweltorganisation WWF begehrt Auskunft gemäß Umweltinformationsgesetz, und diese ist binnen vier Wochen zu erteilen (nicht erst nach zwei Monaten). Rückt das von Elisabeth Köstinger geführte Ministerium die Stellungnahme nicht heraus, muss sie dies in einem Bescheid begründen. Einen solchen würde der WWF anfechten, kündigte WWF-Sprecher Volker Hollenstein auf Nachfrage des STANDARD an.

Wie der Website des Nachhaltigkeitsministeriums zu entnehmen ist, ist die behördliche Informationspflicht umfassend, sie reicht von Emissionswerten über Umweltfaktoren bis zu Informationen über Maßnahmen (zum Beispiel Gesetze, Pläne, Programme, Verwaltungsakte und Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken) sowie Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) war am Donnerstag bemüht, die anhaltende Kritik an dem in ihrem Haus ausgearbeiteten Gesetzentwurf (für die automatische Genehmigung von Großprojekten bei Fristablauf) herunterzuspielen. "Vielleicht war unser Vorschlag ein bisschen progressiv, das ist bei Start-ups auch manchmal so", sagte Schramböck in einer Pressekonferenz zum Thema Start-up-Förderungen. Manche würden vielleicht einen konservativeren Ansatz bevorzugen. Dass der Gesetzesentwurf nun umfassend überarbeitet werde, sei "ganz normal". (ung, APA, 24.8.2018)