Der deutsche Musiker Udo Lindenberg schwört auf Eierlikör. Ihm kommt jedoch nur das Original ins Glas.

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Wien – Vor rund 20 Jahren kredenzte Hermes Phettberg in der "Nette Leit Show" seinen Gästen Frucade oder Eierlikör. Der Eierlikör kam gut an. Die Frage, ob das süßliche Gesöff Milch enthalten darf oder nicht, spielte damals wohl eine untergeordnete Rolle.

In Deutschland jedoch trieb ebenjene Frage nach der Milch zwei Lebensmittelproduzenten vor das Landgericht Hamburg. Ob des offenbar komplexen Streitpunkts befasste sich in weiterer Folge der Europäische Gerichtshof mit der Causa. Am Donnerstag verkündete der EuGH sein Urteil: Eierlikör darf keine Milch enthalten. (Rechtssache C-462/17)

Streit in Deutschland

Sowohl die Tänzer & Trasper GmbH als auch die Altenweddinger Geflügelhof KG stellen Liköre her, zu deren Bestandteilen Eier gehören. Verkauft werden diese unter der gängigen Bezeichnung "Eierlikör". Der Altenweddinger Geflügelhof vertreibt allerdings auch eine Reihe von Produkten, die Milch enthalten, als Eierlikör. Diesen Umstand konnte und wollte Tänzer & Trasper nicht akzeptieren und beanstandete das vor dem Landgericht Hamburg.

Es folgte ein Vorabentscheidungsverfahren gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Hamburger Gericht wollte vom EuGH wissen, ab wann eine Spirituose als Eierlikör bezeichnet werden darf. Einer entsprechenden Verordnung zufolge darf Eierlikör nur "Eigelb und Eiweiß, Zucker oder Honig und ggfs. bestimmte Aromastoffe oder -extrakte" enthalten (abgesehen von der Alkoholbasis).

Laut EuGH ist die Liste abschließend. Dürften andere Bestandteile zugesetzt werden, wäre das schädlich für die Transparenz und könnte Hersteller dazu verleiten, zulasten eines fairen Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes billigere Bestandteile zuzusetzen, heißt es im Urteil. (red, 25.10.2018)