Lange Wartezeiten für einen Termin, mitunter überfüllte Ordinationen: Für viele Patienten ist der Weg in die Arztpraxis beschwerlich. In den Augen der Ärztekammer und der türkis-blauen Regierung ist Besserung in Sicht. Derzeit wird eine Novelle des Ärztegesetzes vorbereitet. Der Ministerrat hat vergangene Woche zugestimmt, der Entwurf für eine Gesetzesänderung wurde an den Nationalrat übermittelt.

Künftig sollen Ärzte andere Ärzte im Rahmen von Einzelordinationen und Gruppenpraxen anstellen können. Bisher war das nicht oder nur eingeschränkt möglich. So existieren zwar Gruppenpraxen, in denen mehrere Mediziner arbeiten. Allerdings sind in diesen Praxen alle Ärzte selbstständig tätig, sie arbeiten also auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

Daneben können Privatpersonen Ambulatorien eröffnen und dort Ärzte anstellen. Solche Ambulatorien gelten als Krankenanstalten, für sie gilt ein strenges Genehmigungsverfahren. In klassischen Ordinationen konnten sich Mediziner bisher nur zeitweise vertreten lassen, etwa bei Krankheit oder Urlaub. Für Kassenärzte gibt es sogar eine diesbezügliche Pflicht.

Neue Kollegen

Künftig wird es aber möglich sein, dass in Ordinationen ein Kassenarzt einen Kollegen aus demselben Fachgebiet als unselbstständig Beschäftigten anstellt. Die Leistungen, die dieser Mitarbeiter erbringt, kann der Arzt, sofern er einen Kassenvertrag hat, mit der Sozialversicherung abrechnen. Der Arzt wird damit noch stärker zum Unternehmer.

Zwar gibt es eine Begrenzung: Ein Arzt kann maximal zwei Kollegen im Ausmaß von insgesamt 40 Wochenstunden anstellen. In Gruppenpraxen dürfen maximal vier Kollegen pro Arzt beschäftigt werden. Das klingt nicht nach viel. Eine Ordination, die 20 Stunden geöffnet hat, kann ihr Angebot allerdings durch die Reform künftig verdreifachen.

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Ein Arzt kann in seiner Ordination künftig maximal zwei weitere Kollegen anstellen. In Gruppenpraxen gibt es die Möglichkeit, vier Kollegen pro Arzt anzustellen.
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Während über andere Aspekte des neuen Ärztegesetzes diskutiert wurde, etwa über umstrittene Passagen zur Alternativmedizin, die wieder gestrichen wurden, fand diese weitreichende Änderung bisher wenig Beachtung.

Begründet wird die Neuerung von der Koalition und der Ärztekammer, die den Vorstoß begrüßt, mit der verbesserten Versorgung von Patienten: Wenn ein Arzt andere anstellen darf, kann er damit die Öffnungszeiten seiner Ordination ausweiten, lautet die Argumentation. Ein anderer möglicher Vorteil ist, dass Ärzte, die nicht selbstständig tätig sein wollen, eine Alternative haben.

Neue Chance für ländliche Regionen

Jürgen Schwaiger von der Ärztekammer argumentiert zudem, dass es für junge Ärzte wieder interessanter werden könnte, in ländlichen Regionen zu arbeiten: Für Mediziner seien dort derzeit Spitäler oft die einzige Möglichkeit, um beruflich unterzukommen. Wenn der Anfahrtsweg aber lang ist, wird eine solche Stelle weniger interessant. Wenn künftig auch der Hausarzt ums Eck eine Anstellung bieten kann, wäre das ein Vorteil.

Allerdings gibt es auch Einwände gegen das Gesetz. Beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger befürwortet man grundsätzlich die Möglichkeit, dass Ärzte andere Ärzte anstellen. Allerdings wird Kritik daran geübt, dass damit die langfristige Planung der Versorgung ausgehebelt werden könnte.

Beim Hauptverband hält man es nämlich für möglich, dass einzelne Praxen ihr Angebot deutlich ausweiten, heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Was, wenn ein niedergelassener Arzt stark expandiert und der Konkurrenz damit Patienten abgräbt? Wie solle außerdem "der Anreiz für Mediziner in ländlichen Gegenden verbessert werden, wenn in Ballungszentren die Möglichkeit geschaffen wird, sich anstellen zu lassen?", lautet ein weiterer Einwand.

Was ist mit den Jungen?

Ein anderer Aspekt ist, dass die Reform alteingesessenen Ärzten einen Vorteil verschaffen könnte: Weitet ein Internist oder Orthopäde sein Angebot aus, indem er Mediziner anstellt, wird eine geringere Zahl an neuen Kassenärzten benötigt. Auch in Ballungszentren gibt es bereits einzelne Medizinsparten, in denen Kassenärzte fehlen. In anderen allerdings gibt es nach wie vor zu wenige Kassenstellen für junge Ärzte, in Wien betrifft das etwa Orthopäden, Chirurgen, Internisten, Augenärzte und Psychiater.

Gleichzeitig mit dem neuen Gesetz wird auch darüber diskutiert, die Altersobergrenze bei Kassenverträgen zu streichen: Ärzte, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, verlieren ihre Kassenverträge – außer es droht Unterversorgung. Fällt die Altersgrenze, könnten theoretisch Altärzte ihre Ordinationen durch Angestellte weiterbetreiben lassen.

Einschränkend im Gesetz wurde festgehalten, dass der anstellende Arzt weiter persönlich "zur Berufsausübung verpflichtet ist", in welchem Umfang, ist nicht fixiert.

Als Reaktion auf diese Einwände des Hauptverbandes wurde ein neuer Passus ins Gesetz aufgenommen, wonach Hauptverband und Ärztekammer sich im Rahmen eines Gesamtvertrags darüber einigen sollen, welche Leistungen angestellte Ärzte mit der Kasse abrechnen können und in welchem Umfang die Angestellten tätig werden. Beim Hauptverband sieht man darin die Möglichkeit, einen ungeplanten Wildwuchs der Leistungen von Ordinationen und Gruppenpraxen zu verhindern und Expansion dort möglich zu machen, wo ein echter Bedarf herrscht.

Keine Einschränkung gewünscht

Bei der Ärztekammer geht man allerdings davon aus, dass es im Rahmen dieses Vertrags keine Einschränkungen für angestellte Mediziner geben wird. "Das würde keinen Sinn machen, die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen und Ärzten eine Anstellung zu erlauben, nur um das gleich wieder zu beschneiden", sagt Jürgen Schwaiger von der Ärztekammer.

Fraglich ist überhaupt, wie ein für ganz Österreich geltender Gesamtvertrag dafür sorgen kann, dass in einzelnen Regionen Zusatzleistungen von angestellten Ärzten nur je nach örtlichem Bedarf angeboten werden. Solange es jedenfalls keinen Gesamtvertrag gibt, müssen die Kassen in den Einzelverträgen mit den Ärzten festlegen, welche Leistungen die angestellten Ärzte der Kasse verrechnen dürfen. Der Beschluss des neuen Gesetzes soll im Dezember erfolgen. (András Szigetvari, 27.11.2018)