Die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Ab 1. Jänner: Wertkarten-SIMs müssen registriert werden

Wer ab 1. Jänner eine Wertkarten-SIM nutzt, muss persönlich mit einem Lichtbildausweis in einen Handyshop gehen und sich registrieren lassen. Das ist eine der Maßnahmen des im April beschlossenen Überwachungspakets. Bestehende Nutzer können ihre SIM-Karte bis September verwenden, dann müssen auch sie das tun.

Frühjahr: E-Privacy-Regelung der EU

Eigentlich sieht die E-Privacy-Verordnung neben der im Mai in Kraft getretenen DSGVO vor, einen besseren Datenschutz im Netz sicherzustellen. Vor allem Werbetreibende sollen das Surfverhalten von Nutzern nicht mehr so intensiv ausspähen können. Während Österreichs EU-Ratspräsidentschaft wurde sie aber verzögert – weitere Entwicklungen sind wohl während Rumäniens EU-Vorsitz ab Jänner zu erwarten.

Frühjahr: Digitales Vermummungsverbot

Die Regierung will gegen Hass im Netz vorgehen und aus diesem Grund die Anonymität im Netz einschränken. Die Regierung überlegt, dafür eine Registrierungspflicht einzuführen, bei der Nutzer auch Daten wie Name, E-Mail und Postanschrift angeben müssen, damit sie im Falle eines potenziellen Rechtsbruchs geahndet werden können.

Frühjahr: "Österreichisches" Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Das deutsche NetzDG verpflichtet Plattformen im Netz seit 2017 dazu, Hasspostings innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Konzerne, die sich nicht daran halten, müssen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen, zudem müssen Zuständige im jeweiligen Land eingestellt werden, die sich um Meldungen kümmern. Eine Verurteilung gab es bis dato aber nicht – Österreich überlegt nun, eine ähnliche Regelung einzuführen.

Mai: EU-Urheberrechtsreform

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission sollen nun, nachdem bisher Uneinigkeit herrschte, in der dritten Jännerwoche in die letzte Runde gehen. Einige der umstrittenen Punkte werden wohl bleiben, wie etwa der Uploadfilter, ein automatisierter Mechanismus, der urheberrechtlich geschützte Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung blockiert. Eine finale Abstimmung im EU-Parlament soll dann im Mai 2019 stattfinden.

Ab Jänner: E-Evidence

Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt.

Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte

Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen. Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.

Netzneutralität wird neu eruiert

Die Netzneutralität sieht in der EU seit 2016 vor, dass alle Daten im Netz gleich behandelt werden müssen – etwa dürfen Streamingdienste nicht gedrosselt werden, während man auf sozialen Netzwerken die volle Geschwindigkeit nutzen kann. 2019 sollen die Leitlinien des zuständigen Dachgremiums BEREC geprüft werden. Der Evaluierungsbericht könnte maßgebliche Folgen haben: Mit dem kommenden Mobilfunkstandard 5G erwarten Telekomanbieter eine womöglich lukrative Erlösquelle. (Muzayen Al-Youssef, 2.1.2019)