Die Kammer kümmert sich um ihre Altpensionisten.

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Wien – Ein kürzlich in seinen Grundzügen bekannt gewordener Rechnungshofbericht zu den Pensionen der Wirtschaftskammer enthält noch einige bisher wenig bekannte Facetten. Die Auffettung der ASVG-Pensionen in der Interessenvertretung sorgt vor allem bei älteren Semestern für klingende Kassen. Für 2017 gibt der Rechnungshof die Kosten für 808 Personen mit alter Pensionsregelung mit 50,23 Millionen Euro an. Das entspricht einem Bezug von mehr als 62.000 Euro pro Person im Jahr. 2015 gab es freilich Einbußen, weil seither sogenannte "Luxuspensionisten" für Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage einen Pensionssicherungsbeitrag abführen müssen.

Das ist aber nicht das einzige Haar in der Kammersuppe, das der Rechnungshof herausgefischt hat. Wie berichtet hat die Umstellung auf das Pensionskassensystem seit 1999 knapp 400 Millionen Euro verschlungen, weitere 85 Millionen kommen demnach bis zum Jahr 2025 hinzu. Das liegt auch an ansehnlichen Anpassungen. So stellte der Rechnungshof fest, dass die Gehaltsanpassungen zwischen 2006 und 2018 über jenen der Bundesbediensteten lagen. Die daraus resultierenden Mehrkosten: 90 Millionen Euro.

Mehr Pensionszuwachs

Auch die Erhöhung der ohnehin generösen Pensionen fiel höher als im ASVG- oder Beamtenbereich aus, was der Rechnungshof mit mehreren Beispielen illustriert. Bei Bezügen aus Altverträgen von 3500 Euro im Monat im Jahr 2005 lag der Zuwachs bis 2018 mit 510 Euro über jenem in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst.

Auch nach den Anpassungen im Pensionsrecht ab 1992 fallen die Steigerungen höher aus, im konkreten Beispiel mit 3500 Euro steigen diese Kammer-Pensionisten um 175 Euro im Monat besser aus. Nachsatz des Rechnungshofs: "Dieser Effekt steigt für Beziehende hoher Pensionen der Wirtschaftskammern nochmals an." Pensionsanpassungen über der Inflationsrate führten im Zeitraum 2006 bis 2018 zu Mehrkosten von 24 Millionen Euro, heißt es in dem Bericht. Um hier gegenzusteuern, raten die Prüfer der Kammer, auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

Frühpensionsbonus

Der Rechnungshof fand neben vielen anderen Aspekten noch eine Regelung, die ihm besonders sauer aufstieß. Kommt es bei der ASVG-Säule zu Abschlägen der Kammer-Angestellten wegen Frühpensionierung, erhöht sich gleichzeitig der Zuschuss des Arbeitgebers. Zur Erklärung: Seit der Änderung 1992 füllt die Kammer die Pension auf, bis 70 Prozent des Letztbezugs erreicht werden. Anmerkung des Rechnungshofs dazu: "Hiedurch wurden die Abschläge des ASVG bei vorzeitigem Pensionsantritt durch höhere Wirtschaftskammer-Pensionsleistungen praktisch zur Gänze ausgeglichen. Die Prüfer sehen in dem Mechanismus einen zur Pensionsreform "gegenteiligen Effekt".

Nach der heftigen Kritik der Neos an den "Kammerprivilegien" thematisieren auch die Grünen das "finanzielle Fiasko". Sie haben einen Antrag eingebracht, mit dem die vom Rechnungshof geforderten gesetzlichen Änderungen eingeleitet werden sollen. Zudem wird im Antrag – neben anderen Punkten – verlangt, dass die Kammer die Verantwortlichen der Regelung nennt. Überdies thematisieren die Grünen die Vereinskonstruktion, die von der Wirtschaftskammer gewählt wurde. Dass der Antrag durchgeht, wird von der grünen Wirtschaft aber selbst bezweifelt. (as, 27.6.2019)