Die großen IT-Konzerne sollen besteuert werden – Kritik gibt es jedoch an der Umsetzung.

Foto: APA/AFP/LIONEL BONAVENTURE

Wien – Die türkis-blaue Regierung ist nicht mehr, trotzdem soll die Digitalsteuer, die Österreich im Alleingang anstrebt, kommen. Mit einem Initiativantrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Hubert Fuchs (FPÖ) soll sie doch noch vor der Wahl im September verabschiedet werden. Das Ziel: Die großen IT-Konzerne wie Google und Facebook sollen an die Kasse gebeten werden.

Im April hatten ÖVP und FPÖ einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der auf massive Kritik traf: Vor allem die Tatsache, dass Anbieter von Werbung in Zukunft die IP-Adresse von Nutzern ermitteln, sieben Jahre lang speichern und bei Bedarf Behörden zur steuerlichen Prüfung weiterreichen müssen, wurde als anlasslose Massenüberwachung kritisiert. Zudem wurden weitere Geoortungsinstrumente zur Standortbestimmung vorgeschrieben.

Behörden haben weiterhin Zugriff

Nun will man darauf eingegangen sein und hat dazu einen aktualisierten Gesetzesentwurf eingebracht. Die Übermittlung der Daten an das Finanzamt müsse nun anonymisiert erfolgen, bei Werbetreibenden selbst können sie – müssen aber nicht – anonymisiert werden. Aus Sicht von Christof Tschohl, Vorstand der Datenschutz-NGO Epicenter Works, allerdings nur eine "kleine kosmetische Verbesserung". "Das ist eine Kann-Bestimmung. Die Übermittlung an die Behörden war aber ohnehin nie das große Problem", erläutert er gegenüber dem STANDARD. Der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf personenbezogene Daten sei nämlich auf diese Weise nicht eingeschränkt.

Standortdatenerfassung bleibt

Der Providerverband Ispa kritisiert, inwiefern eine gänzlich anonymisierte Datenerhebung überhaupt ermöglicht werden soll – vor allem dann, wenn Werbung auf Seiten von Drittanbietern ausgespielt wird. "Wenn die Anonymisierung erst auf der Ebene des Werbeleistenden erfolgt, kann jedenfalls nicht von einer anonymisierten Erhebung gesprochen werden", sagt Max Schubert, Generalsekretär der Ispa.

Demnach steht im Raum, dass Strafverfolgungsbehörden somit durch die Hintertür einen Zugriff auf Nutzerdaten erhalten. Dazu kommt, dass die Erfassung von Standortdaten weiterhin Teil der geplanten Digitalsteuer bleiben soll. Kritiker hatten zuvor bemängelt, dass potenziell enorm umfangreiche Bewegungsprofile von Nutzern erstellt werden könnten.

Kriterien für Querfinanzierung fehlen

Weiters sei Tschohl zufolge eine Verbesserung für die Werbeindustrie im Vergleich zu vorher problematisch – "nämlich dass eine Mehrfachbesteuerung bei diesen Angeboten nicht mehr möglich ist". Angebote, die bereits zuvor anhand der Werbesteuer – "sowohl im Ganzen wie auch in Einzelteilen" – besteuert wurden, sind nicht mehr von der Digitalsteuer erfasst.

Offen sind zudem Details zu der Querfinanzierung österreichischer Medien. So sollen 15 Millionen Euro im Jahr zur Seite gelegt werden, um Medienunternehmen bei ihrer "digitalen Transformation" zu helfen. Welche Mittel an wen vergeben werden, wird jedoch nicht weiter ausgeführt. (muz, 4.7.2019)